dies dennoch geschehen, den betroffenen
Bereich sofort mit viel Wasser spülen und
einen Arzt aufsuchen.
f) Beim Verschlucken einer Zelle oder
eines Akkupacks muss sofort ein Arzt
herangezogen werden.
g) Akkupack sauber und trocken halten.
h) Sollten die Klemmen des Akkupacks
schmutzig werden, diese mit einem
sauberen, trockenen Tuch abwischen.
i) Akkupackmuss vor Gebrauch aufgeladen
werden. Immer dieses Anweisungen
beachten und den korrekten Ladevorgang
ausführen.
j) Akkupack bei Nichtverwendung nicht
längere Zeit aufladen lassen.
k) Nach längerer Lagerung des Gerätes ist es
eventuell notwendig, die Zellen oder das
Akkupack mehrere Male aufzuladen und
zu entladen, um eine optimale Leistung zu
erhalten.
l) Akkupacks funktionieren bei normaler
Zimmertemperatur (20 °C ± 5 °C) am
besten.
m) Beim Entsorgen von Akkupacks
sollten Akkupacks mit verschiedenen
elektrochemischen Systemen voneinander
getrennt gehalten werden.
n) Nur mit dem von WORX bezeichneten
Ladegerät aufladen. Kein Ladegerät
verwenden, das nicht ausdrücklich für den
Gebrauch mit dem Gerät vorgesehen ist. Ein
10
Ladegerät, das für eine bestimmte Art von
Akkupackgeeignet ist, kann bei Verwendung
mit einem anderen Akkupack eine Brandgefahr
darstellen.
o) Kein Akkupack verwenden, das nicht für
den Gebrauch mit dem Gerät vorgesehen
ist.
p) Akkupacks von Kindern fernhalten.
q) Die originalen Produktunterlagen zum
späteren Nachschlagen aufbewahren.
r) Den Akku bei Nichtverwendung aus dem
Gerät nehmen.
s) Ordnungsgemäß entsorgen.
Flexible LED-Leuchte
SYMBOLE
Lesen Sie unbedingt die Anleitung,
damit es nicht zu Verletzungen kommt.
WARNUNG
Vor Regen und Feuchtigkeit schützen
Nicht verbrennen
Klasse III
Ersetzen Sie alle schadhaften
Schutzvorrichtungen.
Ersetzen Sie alle schadhaften
Schutzvorrichtungen.
Akku nicht in den Haushaltsmüll
geben. Bringen Sie den leeren
Akku zu Ihrer lokalen Sammel- oder
Recyclingstelle.
Elektroprodukte dürfen nicht mit dem
normalen Haushaltsmüll entsorgt
werden, sondern sollten nach
Möglichkeit zu einer Recyclingstelle
gebracht werden. Ihre zuständigen
Behörden oder Ihr Fachhändler geben
Ihnen hierzu gerne Auskunft.
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