S-ECO 2
| Standardrollstuhl
2.5. Indikationen
Gehunfähigkeit bzw. stark ausgeprägte Gehbehinderung durch:
•
Lähmung
•
Gliedmaßenverlust
•
Gliedmaßendefekt/-deformation
•
Gelenkkontrakturen/Gelenkschäden
•
Sonstige Erkrankungen
2.6. Kontraindikationen
Die Verwendung des Rollstuhls ist ungeeignet bei:
•
Wahrnehmungsstörungen
•
Starken Gleichgewichtsstörungen
•
Gliedmaßenverlust an beiden Armen
•
Gelenkkontrakturen/Gelenkschäden an beiden Armen
•
Sitzunfähigkeit
•
Verminderter oder nicht ausreichender Sehkraft
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2.7. Konformitätserklärung
Die Bischoff & Bischoff GmbH erklärt als Hersteller in alleiniger
Verantwortung, dass der Rollstuhl S-Eco 2 mit den Anforderungen der
Richtlinie 93/42/EWG übereinstimmt.
2.8. Verantwortlichkeit
Eine Gewährleistung kann von uns nur übernommen werden, wenn
das Produkt unter den vorgegebenen Bedingungen und zu den
vorgesehenen Zwecken eingesetzt wird, Änderungen, Erweiterungen,
Reparaturen und Wartungsarbeiten nur von solchen Personen
ausgeführt werden, die von uns dazu ermächtigt wurden und der
Rollstuhl unter Beachtung aller Gebrauchshinweise benutzt wird.
2.9. Nutzungsdauer
Die zu erwartende Lebensdauer beträgt bei bestimmungsgemäßem
Gebrauch Einhaltung der Sicherheits-, Pflege- und Wartungshinweise,
bis zu 5 Jahre.
Bischoff & Bischoff GmbH | 13.02.2020
S-ECO 2
Standardrollstuhl |
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