Indikationen; Kontraindikationen; Konformitätserklärung; Verantwortlichkeit - B+B S-Eco 2 Manual De Instrucciones

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S-ECO 2
| Standardrollstuhl

2.5. Indikationen

Gehunfähigkeit bzw. stark ausgeprägte Gehbehinderung durch:
Lähmung
Gliedmaßenverlust
Gliedmaßendefekt/-deformation
Gelenkkontrakturen/Gelenkschäden
Sonstige Erkrankungen

2.6. Kontraindikationen

Die Verwendung des Rollstuhls ist ungeeignet bei:
Wahrnehmungsstörungen
Starken Gleichgewichtsstörungen
Gliedmaßenverlust an beiden Armen
Gelenkkontrakturen/Gelenkschäden an beiden Armen
Sitzunfähigkeit
Verminderter oder nicht ausreichender Sehkraft
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2.7. Konformitätserklärung
Die Bischoff & Bischoff GmbH erklärt als Hersteller in alleiniger
Verantwortung, dass der Rollstuhl S-Eco 2 mit den Anforderungen der
Richtlinie 93/42/EWG übereinstimmt.

2.8. Verantwortlichkeit

Eine Gewährleistung kann von uns nur übernommen werden, wenn
das Produkt unter den vorgegebenen Bedingungen und zu den
vorgesehenen Zwecken eingesetzt wird, Änderungen, Erweiterungen,
Reparaturen und Wartungsarbeiten nur von solchen Personen
ausgeführt werden, die von uns dazu ermächtigt wurden und der
Rollstuhl unter Beachtung aller Gebrauchshinweise benutzt wird.

2.9. Nutzungsdauer

Die zu erwartende Lebensdauer beträgt bei bestimmungsgemäßem
Gebrauch Einhaltung der Sicherheits-, Pflege- und Wartungshinweise,
bis zu 5 Jahre.
Bischoff & Bischoff GmbH | 13.02.2020
S-ECO 2
Standardrollstuhl |
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