ckelten Sicherheitseinrichtungen,
Rückschläge abzufangen.
7 Krallenanschlag
verstärkt die Stabilität, wenn ver-
tikale Schnitte ausgeführt werden
und erleichtert das Sägen.
9 Elektromotor
ist aus Sicherheitsgründen dop-
pelt isoliert.
10 Ein-/Ausschalter mit Ketten-
Sofort-Stopp
Bei Loslassen des Ein-/
Ausschalters schaltet das Gerät
sofort ab.
11 Einschaltsperre
Zum Einschalten des Gerätes
muss die Einschaltsperre entrie-
gelt werden.
12 Kettenfangbolzen
vermindert die Gefahr von
Verletzungen, wenn die Kette
reißt oder abspringt.
Inbetriebnahme
Tragen Sie beim Arbeiten mit
der Sägekette stets Schutzhand-
schuhe und verwenden Sie nur
Originalteile. Ziehen Sie vor
allen Arbeiten an der Kettensäge
den Netzstecker.
Es besteht Verletzungsgefahr!
Bei Lieferung ist das Gerät komplett mon-
tiert. Bevor Sie die Elektrokettensäge in
Betrieb nehmen, müssen Sie die Kette
justieren, Kettenöl einfüllen, die Öl-Auto-
matik und die Funktion der Kettenbremse
prüfen.
Vorsicht! Säge kann nachölen.
Bitte beachten Sie, dass die Säge nach
Gebrauch nachölt und Öl auslaufen kann,
wenn sie seitlich oder auf dem Kopf gela-
gert wird. Das ist ein normaler Vorgang,
bedingt durch die notwendige Lüftungs-
öffnung am oberen Tankrand und kein
Grund zur Reklamation. Da jede Säge
während der Fertigung kontrolliert und mit
Öl getestet wird, könnte trotz Ausleeren ein
kleiner Rest im Tank sein, der während des
Transportes das Gehäuse leicht mit Öl be-
schmutzt. Bitte säubern Sie das Gehäuse
mit einem Lappen.
Sägekette spannen
Mit einer richtig gespannten Kette erzielen
Sie eine gute Schnittleistung und eine län-
gere Lebensdauer.
Eine nicht richtig gespannte Ket-
te kann reißen oder abspringen.
Es besteht Verletzungsgefahr.
Prüfen Sie vor jedem Starten der
Elektrokettensäge und nach 1
Stunde Sägezeit die Kettenspan-
nung.
Die Kette ist richtig gespannt, wenn sie an
der Schwertunterseite nicht durchhängt
und sich mit der behandschuhten Hand
ganz herumziehen lässt. Beim Ziehen an
der Sägekette mit 9 N (ca. 1 kg) Zugkraft
dürfen Sägekette und Schwert nicht mehr
als
2 mm Abstand haben.
DE
AT
CH
97