INHALT DER KOMMERZIELLEN GARANTIE IHRES FAHRRADS MIT
ELEKTRISCHEM HILFSMOTOR
Bewahren Sie die Rechnung gut auf, sie ist Ihr Kaufbeleg.
Das Fahrrad hat eine lebenslange Garantie auf strukturelle Komponenten (Rahmen, Vorbau, Aufhänger und Sattelstütze) und 2 Jahre
auf Teile mit normalem Verschleiß.
Nicht in der im Garantieumfang enthalten sind Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch, Nichteinhaltung der Vorsichtsmaßna-
hmen, Unfälle oder die falsche oder die gewerbliche Verwendung des Fahrrades entstehen.
Dieses Fahrrad ist dem persönlichen Gebrauch unter Ausschluss jeglicher gewerblicher Verwendung vorbehalten. Schäden, die
aufgrund von Reparaturen entstehen, welche durch nicht von Decathlon zugelassene Personen durchgeführt wurde, sind von dieser
Garantie ausgeschlossen.
Jedes elektronische Bauteil ist definitiv verschlossen. Das Öffnen dieser Bauteile (Akku, Akkufach, Regler, Display, Motor) kann
Personenschäden oder eine Beschädigung des Systems verursachen. Das Öffnen oder die Änderung eines Systembauteils macht die
Fahrradgarantie nichtig.
Die Garantie gilt nicht für Displays mit Brüchen oder Rissen, die sichtbare Stoßspuren aufweisen.
NÄHERE INFORMATIONEN ZUR LEBENSLANGEN GARANTIE AUF B'twin-Fahrräder mit Kaufdatum ab 1. Juni 2013.
Die Fahrräder der Marke B'twin sollen den Benutzerinnen und Benutzern vollständige Zufriedenheit bieten.
Aus diesem Grund setzt sich B'twin für die Qualität und die Widerstandsfähigkeit ihrer Fahrräder ein und bietet ihrer
Kundschaft eine lebenslange Garantie auf die folgenden Teile (Carbon ausgeschlossen): den Rahmen, die Starrgabel (Gabel ohne
Federung), den Lenker und den Vorbau, mit denen die Fahrräder der Marke B'twin ausgestattet sind. Die Laufdauer der Garantie
beginnt am Tag des Kaufs des Fahrrads der Marke B'twin.
Damit die lebenslange Garantie gewährleistet wird, hat der Käufer:
entweder eine Treuekarte von DECATHLON zu besitzen und seinen Kauf an der Kasse darauf zu registrieren,
oder innerhalb eines Monats ab Kaufdatum online unter www.btwin.com einen Garantieschein auszufüllen. Bei der Garantieregis-
trierung hat der Käufer folgende Informationen mitzuteilen: Name, Vorname, Kaufdatum, E-Mail-Adresse sowie die Rückverfolgungs-
nummer des Fahrrads.
Im Rahmen dieser Garantie bietet B'twin nach einer Begutachtung des Fahrrads in einer Werkstatt von DECATHLON entweder einen
gleichwertigen Austausch des Rahmens, der Starrgabel, des Lenkers oder des Vorbaus oder eine Reparatur innerhalb einer ange-
messenen Frist. Transport- und Reisekosten gehen zu Lasten des Kunden.
Dieser Vertrag gilt hingegen nicht bei Missachtung der Hinweise in der B'twin-Gebrauchsanleitung des entsprechenden Fahrrads und
bei unsachgemäßer Pflege oder Verwendung des Fahrrads.
Um von der Garantie für die oben genannten Teile profitieren zu können, müssen Sie in der Werkstatt eines DECATHLON-Geschäfts
Ihre Treuekarte von DECATHLON oder Ihren Garantieschein vorzeigen.
B'twin behält sich die Möglichkeit vor, zu überprüfen, ob alle Voraussetzungen für die Erteilung einer lebenslangen Garantie erfüllt
sind, und alle dazu nützlichen und erforderlichen Maßnahmen einzuleiten.
Es ist zu ergänzen, dass eine lebenslange Garantie die Anwendung der folgenden gesetzlichen Garantie(n) des «Code de la
Consommation» und des «Code Civil» nicht ausschließt:
Artikel L. 211-4 des «Code de la Consommation»: «Der Verkäufer ist dazu verpflichtet, die Ware vertragsgemäß zu liefern und haftet
für Konformitätsfehler, die bei der Ausgabe bestehen. Er haftet ebenfalls für Konformitätsfehler, die aus der Verpackung oder den
Montage- bzw. Installationsanleitungen resultieren, sofern der Verkäufer laut Vertrag dafür aufzukommen hat oder für deren Erstel-
lung verantwortlich war».
Artikel L. 211-5 des «Code de la Consommation»: «Damit eine Ware als vertragsgemäß gilt, muss sie:
Dem Verwendungszweck entsprechen, der gewöhnlich für ein ähnliches Produkt zu erwarten ist, und gegebenenfalls:
der Beschreibung des Verkäufers entsprechen und jene Eigenschaften aufweisen, die der Verkäufer dem Käufer in Form von Mustern
oder Modellen gezeigt hat;
jene Eigenschaften aufweisen, die der Käufer legitimerweise aufgrund der öffentlich deklarierten Angaben des Verkäufers, des Hers-
tellers oder seines Vertreters erwarten kann, insbesondere in der Werbung oder auf der Beschriftung;
Oder jene Eigenschaften aufweisen, die von beiden Parteien gemeinsam vertraglich festgehalten wurden, oder sämtlichen vom
Käufer gewünschten Verwendungszwecken entsprechen, die dieser dem Verkäufer mitgeteilt hat und von letzterem anerkannt
wurden».
Artikel L. 211-12 des «Code de la Consommation»: «Klagen aufgrund von Konformitätsfehlern verjähren nach zwei Jahren ab Aus-
gabe der Ware».
Artikel 1641 des «Code Civil»: «Der Verkäufer ist an die Garantie gebunden aufgrund von versteckten Mängeln der verkauften Ware,
die eine bestimmungsgemäße Verwendung verunmöglichen oder die Verwendung in einem Maße einschränken, dass der Käufer von
einem Kauf abgesehen oder den Warenwert geringer eingeschätzt hätte, wären ihm die Mängel bekannt gewesen».
Artikel 1648 Absatz 1 des «Code Civil»: «Bei Sachmängeln hat der Käufer innerhalb einer Frist von zwei Jahren ab Entdeckung des
Mangels Klage zu erheben».
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