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6.2
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Benutzerhandbuch PBD655
METTLER TOLEDO
Anhang
Hinweis für geeichte Wägeinstrumente in EU-Ländern
Am Herstellungsort geeichte Wägeinstrumente sind auf dem
Verpackungsetikett mit der nebenstehenden Kennzeichnung
und mit einem grünen M-Aufkleber auf dem Kennzeichnungs-
schild versehen. Diese Wägeinstrumente können sofort in
Betrieb genommen werden.
In zwei Schritten geeichte Wägeinstrumente sind auf dem
Kennzeichnungsschild nicht mit einem grünen M versehen und
tragen auf dem Verpackungsetikett die nebenstehende Kenn-
zeichnung. Der zweite Eichschritt muss durch den zugelas-
senen METTLER TOLEDO Kundenservice oder die zuständige
Eichbehörde durchgeführt werden. Wenden Sie sich bitte an
Ihre METTLER TOLEDO Vertretung. Der erste Eichschritt wurde
im Herstellungswerk durchgeführt. Dieser Schritt umfasst alle
Prüfungen gemäss EN45501-8.2.2.
Wenn die nationalen Bestimmungen in einzelnen Ländern
die Gültigkeit der Eichung beschränken, ist der Benutzer der
Waage für die rechtzeitige Neueichung verantwortlich.
Entsorgung
In Übereinstimmung mit den Anforderungen der Europäischen
Richtlinie 2002/96 EG über Elektro- und Elektronik-Altgeräte
(WEEE) darf dieses Gerät nicht mit dem Hausmüll entsorgt
werden. Dies gilt auch für Länder ausserhalb der EU; in diesem
Fall gelten die landesspezifischen Bestimmungen.
Dieses Produkt ist in Übereinstimmung mit den geltenden
➜
örtlichen Vorschriften an einer für Elektro- und Elektronik-
Altgeräte ausgewiesenen Sammelstelle zu entsorgen.
Fragen richten Sie bitte an die zuständige Behörde oder die
Verkaufsstelle dieses Geräts.
Wenn dieses Gerät (zur privaten oder gewerblichen Nutzung)
an Dritte weitergegeben wird, ist auf den Inhalt dieser Bestim-
mung aufmerksam zu machen. Vielen Dank für Ihren Beitrag
zum Schutz der Umwelt.
Bestellnummer 30036102
04/12