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Thule 307369 Manual De Instrucciones página 15

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  • MEXICANO, página 23
DE Technische Daten
Eigengewicht: 18,1 kg
Tragfähigkeit Heckträgersystem: max. 50 kg
Sicherheitsvorschriften
1. Thule haftet in keinem Fall für Personen- und/oder Sachschäde n oder dadurch bedingte
Vermögensschäden infolge unvorschriftsmäßiger Montage oder Anwendung des Produkts.
2. Der Heckträger muss sicher gemäß Anleitung zusammengebaut und montiert werden.
3.* Versichern Sie sich vorab, dass der Rückwand an den Montagepunkten an denen Sie den
Fahrradträger montieren wollen, stabil genug ist. Falls notwendig bitte entsprechend
verstärken.
4. Der Fahrradträger oder die zusätzliche Fracht dürfen die Rücklichter nicht be decken.
5. Der Fahrzeugführer ist verantwortlich für den Zustand und die sichere Befestigung und
Beladung des Heckträgersystems.
6. Beladen Sie das Heckträgersystem so, dass das Fahrrad mit dem größten Gewicht - in der
Regel das Fahrrad mit den größten Rädern - zuerst geladen wird. Danach bitte das leichtere
Fahrrad laden.
7. Entfernen Sie vor dem Transport alle lose angebauten Teile der Fahrräder. Entfernen Sie auch
Kindersitze, Einkaufskörbe, Schlösser un d Luftpumpen. Diese können sich während des
Transportes lösen und so eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer bilden.
8. Binden Sie das äußere Rad mit dem mitgelieferten Gurt am Rahmen fest.
9. Alle Spanngurte und Halterungen regelmäßig auf festen Sitz prüfen und bei Bedarf nachziehen.
10. Die Fahrzeuglänge vergrößert sich durch den angebauten Heckträger, bei Beladung vegrößern
sich eventuell auch die Breite und Höhe. Vorsicht beim Rückwärtsfahren und z.B. beim
Einfahren in Tiefgaragen, Fähren, Einparken etc.
11. Schadhafte oder verschlissene Teile des Heckträgersystems unverzüglich erneuern.
12. Das angebaute Heckträgersystem kann die Fahreigenschaften besonders beim Kurvenfahren
und Bremsen beeinflussen. Die Geschwindigkeit ist der Zuladung und den sonstigen
Verhältnissen anzupassen.
13. Richtgeschwindigkeiten und sonstige Verkehrsvorschriften des jeweiligen Landes müssen
eingehalten werden.
14. Die Geschwindigkeit muss der Witterung und dem Verkehr sowie der Ladung angepasst
werden.
15.* Ragt die Ladung mehr als 40 cm über den äußeren Rand der Lichtaustrittsflächen der
Begrenzungs- oder Schlussleuchten des Heckträgersystems hinaus, so ist sie kenntlich zu
machen, und zwar seitlich höchstens 40 cm von ihrem Rand und höchstens 1,5 m über der
Fahrbahn nach vorn durch eine Leuchte mit weißem, nach hinten durch eine Leuchte mit
rotem Licht.
16. Bei Fahrzeugausführungen, deren Typengenehmigung erstmals nach dem 01.10.98 erteilt
wurde, darf das angebaute Heckträgersystem oder die mitgeführte Ladung die dritte
Bremsleuchte des Fahrzeugs nicht verdecken. Die dritte Bremsleuchte des Fahrzeugs muss
sichtbarsein: rec hts und links bezogen auf die Fahrzeuglängsachse - in einem Horizontalwinkel
von 10°, nach oben bezogen auf die Leuchtenoberkante - in einem Vertikalwinkel von 10° und
nachunten - bezogen auf die Leuchtenunterkante - in einem Vertikalwinkel von 5°. Wenn diese
Werte nicht eingehalten werden, muss eine "dritte" Ersatz-Bremsleuchte (optinal erhältlich)
angebaut werden (Nicht zutreffend für Dach-Fahrradträger).
17. Das Heckträgersystem ist für den Transport vo n Fahrrädern mit Standardrahmen geeignet.
Tandems dürfen nicht transportiert werden.
18. Veränderungen an Thule-Produkten sind grundsätzlich nicht zugelassen.
19. Das Heckträgersystem kann mit Wasser und üblichem Autoshampoo gereinigt werden.
Besonders im Küstenbereich (Salzwasser) oder bei Winterbedingungen eingesetztes Streusalz
muessen vom Träger abgespült werden.
20. Erstmals nach kurzer Fahrstrecke (50 km) und später in angemessenen Zeitabstä nden die
Montage erneut kontrollieren.
21. Verwahren Sie die Bedienungsanleitung sicher im Fahrzeug.
Sicherheitshinweise
Lesen Sie diese Sicherheitsanweisungen im Anhang gründlich durch, bevor Sie das Gerät
montieren und in Betrieb nehmen, und bewahren Sie die Unterlagen an einem sicheren Ort
auf. Wenn das Gerät an eine andere Person übergeben wird, muss dieses Handbuch ebenfalls
übergeben werden.
OBL906-05
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