Der Hersteller erklärt hiermit, dass die Geräte hinsichtlich der gasbetriebenen Teile den Vorschriften der CEE-
Richtlinie CEE 2009/142. Die Aufstellung hat unter Einhaltung der geltenden Vorschriften zu erfolgen, dies gilt
insbesondere für die Raumbelüftung und das Ableitungssystem der Abgase.
N.B.: Die Herstellerfirma lehnt im Falle von direkten oder indirekten Schäden, die auf eine fehlerhafte Installation,
Veränderungen, mangelhafte Wartung, nicht sachgemäßen Gebrauch sowie auf sonstige, in den Verkaufsbedingungen
angeführte Fälle zurückzuführen sind, jede Verantwortung ab.
ABMESSUN
MODELL
GEN cm
80x 90x90H
PA-98G
PAT-98G
80x 90x29H
80x 90x90H
PAF-98G
•
Die Installationsarbeiten, die eventuelle Umrüstung auf andere Gasarten und die Inbetriebsetzung dürfen gemäß
den geltenden Vorschriften ausschließlich von qualifiziertem Fachpersonal durchgeführt werden.
•
Die Gasinstallationen, elektrischen Anschlüsse sowie die, für die Aufstellung der Geräte vorgesehenen Räume
müssen den geltenden Vorschriften des jeweiligen Landes entsprechen; besonders wichtig ist die Aufstellung des
Geräts in einem ausreichend belüfteten Raum und möglichst unter einer Abzugshaube, um die vollständige
Ableitung der während der Verbrennung entstehenden Abgase zu gewährleisten. Die für die Verbrennung
benötigte Luft beträgt 2 m
ÜBERPRÜFUNG DER EINWANDFREIEN BELÜFTUNG
Es ist zu überprüfen, daß die Raumlüftung nach Außen ausreichend ist und die nötige Luftzufuhr gemäß den gültigen
Normen gewährleistet wird.
Zur Information weisen wir darauf hin, daß die in öffentlichen Gebäuden installierten Geräte folgenden Bedingungen
entsprechen müssen:
Für Deutschland:
1) Folgende einschlägige Vorschriften sind bei der Aufstellung zu beachten:
• DVGW-Arbeitsblatt G 600 TRGI (Technische Regeln für Gasinstallationen)
• TRF "Technische Regeln für Flüssiggas "
• DVGW-Arbeitsblatt G634 "Installation von Großküchen – Gebrauchs - Einrichtungen"
• Einschlägige Unfallverhütungsvorschriften
• Geltende VDE-Vorschriften
• Einschlägige Rechtsverordnungen wie Landesbauordnungen und Feuerungsverordnungen.
• Bestimmungen des Gasversorgungsunternehmens (GVU)
Für Österreich und Schweiz:
• Die Geräte müssen in geeigneter Weise unter Beachtung der einschlägigen Sicherheitsbestimmungen aufgestellt
werden.
Die Installation, Anpassung und Reparatur der Großküchengeräte, sowie deren Rücknahme aufgrund Schadens und die
Zulieferung von Gas können nur aufgrund eines - mit einem befugten Verkaufspunkt abgeschlossenen –
Wartungsvertrags und unter Beachtung der technischen Regeln erfolgen.
Die Geräte können freistehend oder in Kombination mit anderen Geräten unseres Programms aufgestellt werden.
Zwischen brennbaren Stellwänden und dem Gerät muß ein Mindestabstand von 10 cm eingehalten werden. Bei
Unterschreitung dieses Abstand oder bei Aufstellung des Gerätes auf einem brennbaren Fußboden bzw. Unterlage, ist
die Anbringung eines Wärmeisolierenden Materials unbedingt erforderlich (Siehe TRGI).
Die Geräte müssen in geeigneter Weise unter Beachtung der einschlägigen Sicherheitsbestimmungen aufgestellt
werden.
Mit Hilfe der Gerätefüsse kann das Gerät in der Höhe verstellt werden und es ist möglich eventuelle Höhenunterschiede
zu den nebenstehenden Möbeln auszugleichen.
KONFORMITÄTSERKLÄRUNG
TABELLE TECHNISCHE DATEN
BRENNER NENNLEISTUNG kW
KLEINE
GROSS
8,2
18,5
8,2
18,5
8,2
18,5
AUFSTELLUNGK
3
/h pro kW der installierten Leistung.
GESAMT-
Gas
NENNLEIS
Backofen
TUNG kW
GN2/1
/
/
8,5
15
GAS
ANSCHLUSS
ISO 7-1
26,7
R 3/4"
26,7
R 3/4"
35,2
R 3/4"