7.2 Batteriewechsel bei erschöpfter Filterwechsel-
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Die Batterien (Type AAA) haben eine Lebensdauer
von ca. 2 Jahren bei bestimmungsgemäßem Filter-
wechsel- und Reset-Intervallen.
Batterien dürfen nicht in
den Hausmüll! Sie sind ver-
pflichtet, Batterien zu einer
geeigneten
Sammelstelle
zu bringen oder kostenlos
an BWT zu schicken. Alt-
batterien enthalten wert-
volle Rohstoffe, die wieder verwendet werden.
- Abziehen der Kappe (2)
- Öffnen der Batterie-
fachabdeckung mittels
Schraubendreher
- Entsorgen der alten
und Einlegen der
neuen Batterien (2 x
AAA): es folgt wieder
der automatische Funk-
tionstest (5x langsames
Blinken)
- Batteriefach schließen
und Abdeckung wieder
einsetzen
8. Betreiberpflichten
nach deutscher Gesetzgebung
Sie haben ein langlebiges und servicefreundliches
Produkt gekauft. Jedoch benötigt jede technische An-
lage regelmässige Servicearbeiten, um die einwand-
freie Funktion zu erhalten. Voraussetzung für Funktion
und Gewährleistung ist das Erneuern des Filterele-
mentes und die Sichtkontrolle auf Dichtheit durch den
Betreiber. Überprüfung des Ausgangsdrucks bei Null-
Durchfluss und bei hoher Wasserentnahme alle 2 Mo-
nate. Eine weitere Voraussetzung für Funktion und
Gewährleistung ist der Austausch der Verschleißteile
in den vorgeschriebenen Wartungsintervallen (sie-
he „12. Wartungsanleitung"). Nach DIN EN 806-5
muss der Austausch der Verschleißteile durch Fach-
personal erfolgen (Installateur oder Werkskunden-
dienst). Hinweis: Filter darf nicht von Kindern betätigt
werden. Quetschung der Hand/Finger ist möglich.
Wir empfehlen, einen Wartungsvertrag mit Ihrem
Installateur oder dem Werkskundendienst abzu-
schließen.
Qualifiziertes Personal:
Nur Fachpersonal darf das Produkt installieren, in
Betrieb nehmen und Instand halten. Die Bedienung
und der Gebrauch hat durch unterwiesene Personen
zu erfolgen.
Unterwiesene Person:
Wurde in einer Unterweisung und durch die Infor-
mationen aus dieser Anleitung über die ihr über-
tragenen Aufgaben und mögliche Gefahren bei
unsachgemäßem Verhalten unterrichtet.
Fachpersonal:
Ist aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnis-
se und Erfahrung sowie Kenntnis der einschlägigen
Bestimmungen in der Lage das Produkt zu installie-
ren, in Betrieb zu nehmen und Instand zu halten.
9. Gewährleistung
Im Störfall während der Garantiezeit bei Vorliegen
eines Wartungsvertrages wenden Sie sich bitte un-
ter Nennung des Gerätetyps (s. technische Daten
bzw. Typenschild des Gerätes) an unseren Werks-
kundendienst.
Gewährleistungsarbeiten
nur vom Werkskundendienst ausgeführt werden.
Gewährleistungensarbeiten durch eine Fachfirma
bedürfen des ausdrücklichen Auftrages unserer
Kundendienstabeilung. Liegt kein Wartungsvertrag
vor, wenden Sie sich bitte an Ihren Hausinstallateur.
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dürfen
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