VORSICHT!
Strikt verboten ist:
■
Bei Beschädigung von Kabel oder Stecker.
Funktioniert das Gerät nicht vorschriftsmäßig,
wurde es fallen gelassen, beschädigt, im Freien
gelassen oder ist es ins Wasser gefallen, schicken
Sie es bitte an ein zugelassenes Service-Center
ein.
■
Das Aufsaugen von Flüssigkeiten mit einer
Maschine ohne Liquidstopp-Originalsystem.
■
Das Gerät nicht am Stromkabel ziehen oder
transportieren, das Stromkabel darf nicht als Griff
benutzt werden, das Stromkabel nicht in Türen
einklemmen oder es um scharfe Ecken oder
Kanten herumziehen. Mit dem Gerät nicht über
das Stromkabel fahren. Das Stromkabel fern von
Wärmequellen halten.
■
Das Aufsaugen folgender Stoffe:
1.
Brennende Materialien (Glut, heiße Asche,
brennende Zigaretten etc.).
2.
Offene Flammen.
3.
Brenngas.
4.
Brennbare
Substanzen (z.B. Benzin, Lösemittel, Säuren,
alkalische Lösungen etc.).
5.
Explosive und leicht entzündliche Pulver/
Stoffe
und/oder
(Magnesium- oder Aluminiumpulver etc.).
HINWEIS: Ein Gebrauch zu böswilligen Zwecken
ist nicht zulässig, auch wenn er nicht unter den
vorstehenden Angaben angeführt ist.
Versionen und Ausführungen
Ausführungen für gesundheitsschädliche Stäube
Geräte für gesundheitsschädliche Stäube werden entsprechend
unterschiedlicher Staubklassen in Übereinstimmung mit dem
Standard EN 60335-2-69 – Anhang AA eingeteilt:
■
L (leichte Gefahr) geeignet zur Abscheidung von Staub
mit einem Expositions-Grenzwert größer als 1 mg/m
mindestens 99 % der abgesaugten Partikel zurück;
■
M (mittlere Gefahr) geeignet zur Abscheidung von Staub
mit einem Expositions-Grenzwert von nicht weniger als
0,1 mg/m
; hält mindestens 99,9 % der abgesaugten
3
Partikel zurück;
■
H (hohe Gefahr) zur Abscheidung von jeglichem Staub
mit Expositions-Grenzwerten kleiner als 0,1 mg/m
nach eingenommenem Volumen - einschließlich krebs-
und krankheitserregenden Stäuben, wie z. B. Asbesthält
mindestens 99,995 % der abgesaugten Partikel zurück.
[ HINWEIS ]
■
Wenden Sie sich bei gesundheitsschädlichen Stäuben
an die für Gesundheit und Sicherheit zuständigen
nationalen
Behörden.
Vorschriften sind sowohl während des Gebrauchs als
auch hinsichtlich der Entsorgung zu beachten.
■
Radioaktive Stoffe gehören per definitionem nicht zu
den vorstehend erläuterten verschiedenen Arten von
gesundheitsschädlichen Stäuben.
Flüssigkeiten,
aggressive
deren
Mischungen
Die
gültigen
nationalen
HEPA-Ausführungen
Diese Maschine kann mit einem Filter auf der Saugseite (HEPA)
ausgerüstet werden. Wartungs- und Entleerungsarbeiten
der Maschine, einschließlich Staubbehälterausbau, dürfen
nur von Fachpersonal mit entsprechender Schutzausrüstung
durchgeführt werden. Nicht ohne vollständiges Filtrationssystem
betreiben.
Allgemeine Hinweise
Für den Notfall:
■
Unfall
■
Panne
■
Filterbruch
■
Brand
■
etc.
Die Maschine von der Stromversorgung trennen und
die Hilfe vom qualifizierten Personal erbeten.
Sollte der Benutzer mit dem angesaugten Produkt
in Berührung kommen, die Warnhinweise auf dem
Sicherheitsschein des Produkts, der dem Arbeitgeber
zur Verfügung gestellt werden muss, prüfen.
Bei der Maschine Arbeitsbereich und eventuell zugelassene
Flüssigkeiten überprüfen.
Die Maschinen dürfen nicht im Freien oder in feuchter
Umgebung eingesetzt oder aufbewahrt werden.
Nur die Versionen mit Flüssigkeitsstandanzeige dürfen
zur Absaugung von Flüssigkeiten benutzt werden. Im
gegenteiligen Fall dürfen die Geräte nur zur Aufsaugung
trockener Stäube benutzt werden.
Version für die Flüssigkeiten.
; hält
3
Tritt Schaum oder Flüssigkeit aus der Maschine
aus, sofort ausschalten und sich an das Service-
Fachpersonal wenden.
Diese Geräte dürfen nicht in korrosiven Umgebungen
eingesetzt werden.
- je
3
Restrisiken
Nach sorgfältiger Prüfung der in allen Betriebsphasen der
Maschine vorhandenen Risiken wurden Sondermaßnahmen
ergriffen, um die Risiken für die Bediener so weit wie möglich
zu beseitigen und/oder die Risiken aufgrund von an der Quelle
nicht vollständig entfernbaren Gefahren zu begrenzen oder zu
reduzieren.
Während der Vorgänge und/oder der Wartung sind die
Bediener gewissen Restrisiken ausgesetzt, die aufgrund der
Art der Vorgänge selbst nicht vollständig beseitigt werden
können. Deshalb ist der Installeur für die Lieferung von
zusätzlichen Informationen und/oder Gefahrenschildern auf
der Grundlage des Standorts der Maschineninstallation sowie
des handzuhabenden Materials verantwortlich.
3
VORSICHT!
[ HINWEIS ]
VORSICHT!
VORSICHT!
[ HINWEIS ]
S3 - S2
D
C343