7.7 Außerordentliche Wartung und Kundendienst
Die Außerordentliche Wartung und Instandhaltung des Kühlschranks
darf nur von qualifiziertem Fachpersonal durchgeführt werden.
Der Zugang zu dem Bereich, in dem sich der Kühlschrank befindet,
darf nur Personen gestattet werden, die in diesem Bereich,
insbesondere im Hinblick auf Sicherheit und Hygiene, ausgebildet
und erfahren sind und über die erforderliche persönliche
Schutzausrüstung verfügen.
Der Kühlschrank muss so installiert werden, dass Reinigungs- und
Wartungsarbeiten nicht behindert werden.
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Entsorgung
Wird der Kühlschrank außer Betrieb genommen, darf er nicht als
Siedlungsabfall, sondern als getrennte Sammlung entsorgt werden.
Dies wird auch durch das Symbol
auf dem Produktetikett
angezeigt.
Spezialisierte Einrichtungen gemäß der gültigen Normen nutzen.
Falls das Produkt nicht korrekt entsorgt wird, kann es durch
bestimmte Substanzen in seinem Inneren potentielle Umweltschäden
verursachen. Das Kühlmittel im Inneren der Anlage darf nicht in die
Umwelt gelangen.
Die illegale oder nicht korrekte Entsorgung des Produktes bringt
schwere gerichtliche Sanktionen verwaltungstechnischer- und/oder
strafrechtlicher Art mit sich, wie von den gültigen Gesetzen
vorgesehen.
171064.UNI – rev. 04
DE