20. HC-Kältemittelentlüftung (R290)
Die Belüftung kann als Alternative zur Kältemittelrückgewinnung erfolgen. Da HC-
Kältemittel kein ODP und ein vernachlässigbares GWP haben, kann das Ablassen des
Kältemittels unter bestimmten Umständen als akzeptabel angesehen werden. Wenn diese
Möglichkeit jedoch in Betracht gezogen wird, sollte dies in Übereinstimmung mit den
entsprechenden nationalen Vorschriften oder Bestimmungen geschehen, sofern dies
zulässig ist.
Insbesondere vor dem Entlüften eines Systems wäre es notwendig:
Stellen Sie sicher, dass die Abfallgesetzgebung berücksichtigt wurde.
Stellen Sie sicher, dass die Umweltgesetzgebung berücksichtigt wurde.
Stellen Sie sicher, dass die Gesetzgebung zur Sicherheit von Gefahrstoffen eingehalten wird.
Die Entlüftung erfolgt nur bei Anlagen, die eine geringe Menge an Kältemittel enthalten,
typischerweise weniger als 500 g.
Eine Entlüftung in das Innere eines Gebäudes ist unter keinen Umständen zulässig.
Die Entlüftung sollte nicht in einem öffentlichen Bereich oder an Orten durchgeführt
werden, an denen Personen nichts von dem durchgeführten Verfahren wissen.
Der Schlauch muss in Länge und Durchmesser so bemessen sein, dass er mindestens 3 m über
die Außenseite des Gebäudes hinausragt
Eine Entlüftung sollte nur dann erfolgen, wenn sichergestellt ist, dass das Kältemittel nicht in
angrenzende Gebäude zurückgeblasen wird und nicht an einen Ort unterhalb des Bodens
gelangt.
Der Schlauch ist aus einem Material gefertigt, das für die Verwendung mit HC-Kältemitteln und
Öl geeignet ist.
Eine Vorrichtung wird verwendet, um den Schlauchauslass mindestens 1 m über den Boden
anzuheben und den Auslass nach oben zu richten (um die Verdünnung zu unterstützen)
Das Ende des Schlauchs kann nun brennbare Dämpfe in die Luft abgeben und verteilen.
Im Lüftungskanal dürfen keine strömungsbehindernden Verengungen oder scharfe Biegungen
vorhanden sein.
In der Nähe des Schlauchauslasses dürfen sich keine Zündquellen befinden.
Der Schlauch sollte regelmäßig überprüft werden, um sicherzustellen, dass er keine Löcher
oder Knicke aufweist, die zu Leckagen oder Verstopfungen des Durchflusswegs führen
können.
Beim Entlüften sollte der Kältemitteldurchfluss mit Manometern bei einer geringen
Durchflussmenge gemessen werden, um sicherzustellen, dass das Kältemittel gut verdünnt ist.
Sobald das Kältemittel nicht mehr fließt, sollte das System, wenn möglich, mit OFN gespült
werden; wenn nicht, sollte das System mit OFN unter Druck gesetzt und der Spülvorgang
zwei- oder mehrmals durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass ein Minimum an HC-
Kältemittel im System verbleibt.
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