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Übersicht Prüfungs- und
Wartungsarbeiten
Die Ladebrücke ist hinsichtlich eines möglichst gerin-
gen Wartungsaufwands konstruiert worden. Ein si-
cherer Betrieb ist nur dann gewährleistet, wenn die
Wartungsarbeiten regelmäßig durchgeführt werden.
Ladebrücken, die fest mit dem Gebäude verbunden
sind, müssen vor der Erstinbetriebnahme und danach
mindestens einmal jährlich von einem Sachkundigen/
befähigte Person auf ihren sicheren Zustand über-
prüft werden. Die Überprüfung umfasst insbesondere:
•
die Sichtkontrolle bezüglich erkennbaren
Verschleißes bzw. Beschädigung
Komponente
Allgemeiner Zustand Sichtkontrolle,
Beschädigungen
Verformungen
Rostbildung
Funktion
Verschmutzungen
Beschilderung/
Aufkleber
Vollständigkeit
Lesbarkeit
Konstruktion
Zustand
Schweißnähte
Verformungen
Rostbildung
Sicherungselemente
Lagerungen
Option Beschichtung Sichtkontrolle
Scharniere,
Lagerungen
Zustand
Schmierung
Gängigkeit
Diese Montage-, Bedienungs- und Wartungsanleitung ist während der gesamten Nutzungsdauer aufzubewahren!
Tätigkeit
Intervall
jährlich
Funktionsprüfung
Sichtkontrolle
täglich, jährlich
Sichtkontrolle
täglich, jährlich
Sichtkontrolle
monatlich,
jährlich
Funktionsprüfung
täglich, jährlich
Sichtkontrolle
täglich
Sichtkontrolle
jährlich
Sichtkontrolle
monatlich
Sichtkontrolle
monatlich
Sichtkontrolle,
jährlich
Funktionsprüfung
Sichtkontrolle
jährlich
Sichtkontrolle
jährlich
Sichtkontrolle
jährlich
Sichtkontrolle
jährlich
Sichtkontrolle
jährlich
jährlich
Sichtkontrolle
jährlich
Sichtkontrolle
monatlich
Sichtkontrolle
monatlich
Funktionsprüfung
monatlich
•
die Funktionsprüfung
•
die Vollständigkeit und Wirksamkeit von
Sicherheitseinrichtungen
Ladebrücken müssen auch nach wesentlichen Repa-
raturarbeiten überprüft werden, z. B. nach Schweiß-
arbeiten an tragenden Bauteilen. Der Umfang der er-
forderlichen Überprüfung richtet sich nach dem Um-
fang der Reparaturarbeiten.
Ein schriftlicher Nachweis mit den Ergebnissen der
Überprüfung, mit Datum, Name, Adresse und Unter-
schrift der sachkundigen Person muss durch den Be-
treiber aufbewahrt werden.
Halten Sie Kontroll- und Wartungsintervalle ein, um
einen sicheren Betrieb der Ladebrücken zu gewähr-
leisten.
Personal
Sachkundiger/befähigte Person
Bediener, Fachkraft
Bediener, Fachkraft
Bediener, Fachkraft
Bediener, Fachkraft
Bediener
Sachkundiger/befähigte Person
Bediener
Bediener
Sachkundiger/befähigte Person
Fachkraft,
Sachkundiger/befähigte Person
Fachkraft,
Sachkundiger/befähigte Person
Fachkraft,
Sachkundiger/befähigte Person
Fachkraft,
Sachkundiger/befähigte Person
Fachkraft,
Sachkundiger/befähigte Person
Fachkraft,
Sachkundiger/befähigte Person
Sachkundiger/befähigte Person
Fachkraft
Fachkraft
Fachkraft
siehe auch
Kapitel
8.2
8.3
8.4
8.5
DE - 17