•
das Überschreiten der erlaubten
Überfahrgeschwindigkeit (siehe Technische
Daten)
•
das Aufsetzen der Ladebrücke auf der LKW-
Ladebordwand anstatt auf der Ladefläche
•
das Wegfahren des LKW bevor die Ladebrücke
in Ruhestellung gebracht wurde
Für Sach- und/oder Personenschäden, die durch eine
vernünftigerweise
vorhersehbare
und/oder aus der Nichtbeachtung der Montage- und
Betriebsanleitung resultieren, übernimmt der Herstel-
ler keinerlei Haftung.
2.3
Personalqualifikation
Folgende Personen sind zur Montage und zur War-
tung berechtigt:
•
Fachkräfte mit einschlägiger Ausbildung, z. B.
Industriemechaniker
Als Fachkraft gilt, wer aufgrund seiner fachlichen
Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie
Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen die ihm
übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Ge-
fahren erkennen kann.
Folgende Personen sind zur Durchführung der elek-
trischen Installation und Arbeiten an der Elektrik be-
rechtigt:
•
Elektrofachkräfte
Ausgebildete
Elektrofachkräfte
Schaltpläne lesen und verstehen, elektrische Maschi-
nen in Betrieb nehmen, warten und instand halten,
Schalt- und Steuerschränke verdrahten, die Steue-
rungssoftware installieren, die Funktionstauglichkeit
von elektrischen Komponenten gewährleisten und
mögliche Gefahren im Umgang mit elektrischen und
elektronischen Systemen erkennen können.
Folgende Personen sind zur Durchführung von Arbei-
ten an der Hydraulik berechtigt:
•
Hydraulikfachkräfte
Ausgebildete Hydraulikfachkräfte müssen Hydraulik-
Schaltpläne lesen und verstehen, hydraulische An-
lagen in Betrieb nehmen, warten und instand halten,
Hydraulikkomponenten
Durchfluss- und Druckbegrenzer einstellen, die Funk-
tionstauglichkeit von hydraulischen Komponenten ge-
währleisten und mögliche Gefahren im Umgang mit
hydraulischen Systemen erkennen können.
Folgende Personen sind zur Bedienung des Produk-
tes berechtigt:
•
Bediener
Der Bediener muss die Anleitung insbesondere das
Kapitel Sicherheit, gelesen und verstanden haben
und sich über die Gefahren im Umgang mit dem Pro-
dukt bzw. der angesteuerten Ladebrücke im Klaren
sein.
Der Bediener muss im Umgang mit der angesteuer-
ten Ladebrücke eingewiesen sein.
Folgende Personen sind zur Durchführung von Beur-
teilungen und Montagen von Ladebrücken berechtigt:
•
Sachkundiger gemäß EN 1398:2009
Diese Montage-, Bedienungs- und Wartungsanleitung ist während der gesamten Nutzungsdauer aufzubewahren!
Fehlanwendung
müssen
Elektro-
untereinander
verbinden,
Person, die entsprechend ihrer Ausbildung und Er-
fahrung ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet
von Ladebrücken hat und die ausreichend vertraut ist
mit einschlägigen Vorschriften und Regeln, um den
sicheren Zustand von Ladebrücken beurteilen zu
können.
2.4
Gefahren, die vom Produkt ausgehen
können
Das Produkt wurde einer Risikobeurteilung unterzo-
gen. Die darauf aufbauende Konstruktion und Aus-
führung des Produktes entspricht dem heutigen
Stand der Technik. Das Produkt ist bei bestimmungs-
gemäßer Verwendung betriebssicher. Dennoch bleibt
ein Restrisiko bestehen.
Gefahr durch elektrische Spannung!
WARNUNG
Tödlicher Stromschlag durch Berühren
von spannungsführenden Teilen. Wenn
Sie Arbeiten an der Elektrik durchfüh-
ren, halten Sie folgende Sicherheitsre-
geln ein:
•
Freischalten
•
Gegen Wiedereinschalten sichern
•
Spannungsfreiheit feststellen
•
Arbeiten an der Elektrik dürfen nur
von Elektrofachkräften oder unter-
wiesenen Personen unter Leitung
und Aufsicht einer Elektrofachkraft
gemäß den elektrotechnischen Re-
geln und Richtlinien durchgeführt
werden.
Quetschgefahr durch fahrende
WARNUNG
Ladebrücke!
Gliedmaßen von Personen können
durch die fahrende Ladebrücke ge-
quetscht werden.
•
Montieren Sie externe Befehlsgeber
immer in Sichtweite der Lade-
brücke.
•
Die Ladebrücke muss von dem Ort
der Bedienung aus einsehbar sein.
•
Die optionale Bedienkonsole muss
über einen Not-Halt-Schalter verfü-
gen.
Stolper- oder Absturzgefahr beim
VORSICHT
Verladen!
Bei ausgeschalteter Steuerung, ausge-
löstem Not-Halt-Schalter oder aktivierter
Wiederanlaufsperre ist die Schwimm-
stellung der Ladebrücke nicht aktiv und
die Höhenbewegungen des LKWs wer-
den nicht ausgeglichen.
•
Ladebrücke darf bis zur Wiederin-
betriebnahme nicht befahren wer-
den.
DE - 5