39 GEWÄHRLEISTUNG (DE)
1.) Gewährleistung:
Die Fa. ZIPPER Maschinen gewährt für mechanische und elektrische Bauteile eine Gewährleistungs-
frist von 2 Jahren für den Hobby Einsatz; bei gewerblichem Einsatz besteht eine Gewährleistung
von 1 Jahr, beginnend ab dem Erwerb des Endverbrauchers/Käufers. Treten innerhalb dieser Frist
Mängel auf, welche nicht auf im Punkt 3 angeführten Ausschlussdetails beruhen, so wird die Fa.
Zipper nach eigenem Ermessen das Gerät reparieren oder ersetzen.
2.) Meldung:
Damit die Berechtigung des Gewährleistungsanspruches überprüft werden kann, muss der Käufer
seinen Händler kontaktieren; dieser meldet schriftlich den aufgetretenen Mangel am Gerät der Fa.
Zipper. Bei berechtigtem Gewährleistungsanspruch wird das Gerät beim Händler von Zipper abge-
holt. Retoursendungen ohne vorheriger Abstimmung mit der Fa. Zipper werden nicht akzeptiert
und angenommen.
3.) Bestimmungen:
a) Gewährleistungsansprüche werden nur akzeptiert, wenn zusammen mit dem Gerät eine Kopie
der Originalrechnung oder des Kassenbeleges vom Zipper Handelspartner beigelegt ist. Es erlischt
der Anspruch auf Gewährleistung, wenn das Gerät nicht komplett mit allen Zubehörteilen zur Ab-
holung gemeldet wird.
b) Die Gewährleistung schließt eine kostenlose Überprüfung, Wartung, Inspektion oder Servicear-
beiten am Geräte aus. Defekte aufgrund einer unsachgemäßen Benutzung durch den Endanwender
oder dessen Händler werden ebenfalls nicht als Gewährleistungsanspruch akzeptiert. Z.B.: Verwen-
dung von falschem Treibstoffen, Frostschäden in Wasserbehältern, Treibstoff über Winter im Ben-
zintank des Gerätes.
c) Ausgeschlossen sind Defekte an Verschleißteilen wie : Kohlebürsten, Fangsäcke, Messer, Wal-
zen, Schneideplatten, Schneideeinrichtungen, Führungen, Kupplungen, Dichtungen, Laufräder, Sa-
geblätter, Spaltkreuze, Spaltkeile, Spaltkeilverlängerungen, Hydrauliköle, Öl,- Luft-u. Benzinfilter,
Ketten, Zündkerzen, Gleitbacken usw.
d) Ausgeschlossen sind Schäden an den Geräten verursacht durch: Unsachgemäße Verwendung,
Fehlgebrauch des Gerätes; nicht seinem normalen Verwendungszweckes entsprechend; Nichtbe-
achtung der Bedienungs-u. Wartungsanleitung; Höhere Gewalt; Reparaturen oder technische Än-
derungen durch nicht autorisierte Werkstätten oder Kunden selbst. Durch Verwendung von nicht
originalen Zipper Ersatz- oder Zubehörteilen.
e) Entstandene Kosten ( Frachtkosten ) und Aufwendungen bei nichtberechtigten Gewährleistungs-
ansprüchen werden nach Überprüfung unseres Fachpersonals dem Kunden oder Händler in Rech-
nung gestellt.
f) Geräte außerhalb der Gewährleistungsfrist: Reparatur erfolgt nur nach Vorkasse oder Händler-
rechnung gemäß des Kostenvoranschlages (inkl. Frachtkosten) der Fa. Zipper.
g) Gewährleistungsansprüche werden nur für den Kunden eines Zipper Händlers, der das Gerät
direkt bei der Fa. Zipper erworben hat, gewährt. Diese Ansprüche sind nicht übertragbar bei mehr-
facher Veräußerung des Gerätes.
4.) Schadensersatzansprüche und sonstige Haftungen:
Die Fa. Zipper haftet in allen Fällen nur beschränkt auf den Warenwert des Gerätes. Schadenser-
satzansprüche aufgrund schlechter Leistung, Mängel, sowie Folgeschäden oder Verdienstausfälle
wegen eines Defektes während der Gewährleistungsfrist werden nicht anerkannt. Die Fa. Zipper
besteht auf das gesetzliche Nachbesserungsrecht eines Gerätes.
ZIPPER MASCHINEN GmbH
ZI-WP700TN
www.Zipper-Maschinen.at
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