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EWT AquaVac INDUSTRIAL 50L INOX Manual Del Usuario página 11

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  • MEXICANO, página 36
Garantie-Urkunde
Im Reklamationsfall unbedingt mit einsenden! - Bitte sorgfältig aufbewahren!
Kaufdatum
Die nachstehenden Bedingungen, die Voraussetzungen und Umfang unserer Garantieleistung
umschreiben, lassen die Gewährleistungsverpflichtungen des Verkäufers aus dem Kaufvertrag mit
dem Endabnehmer unberührt.
Für dieses Gerät leisten wir Garantie gemäß nachstehenden Bedingungen:
1. Wir beheben unentgeltlich nach Maßgabe der folgenden Bedingungen Mängel am Gerät, die
nachweislich auf einem Material- und/oder Herstellungsfehler beruhen, wenn sie uns unverzüg-
lich nach Feststellung und innerhalb von 24 Monaten nach Lieferung an den Erstendabnehmer
gemeldet werden. Bei Geräten für gewerblichem Gebrauch –oder gleich zu setzender Beanspru-
chung- innerhalb von 12 Monaten. Zeigt sich der Mangel innerhalb von 6 Monaten ab Lieferung,
wird vermutet, dass es sich um einen Material- oder Herstellungsfehler handelt.
2. Die Garantie erstreckt sich nicht auf leicht zerbrechliche Teile wie Glas oder Kunststoff bzw. Glüh-
lampen. Eine Garantiepflicht wird nicht ausgelöst durch geringfügige Abweichungen von der
Soll-Beschaffenheit, die für Wert und Gebrauchstauglichkeit des Gerätes unerheblich sind, oder
durch Schäden aus chemischen und elektrochemischen Einwirkungen von Wasser, sowie allge-
mein aus Umweltbedingungen oder sachfremden Betriebsbedingungen oder wenn das Gerät mit
ungeeigneten Stoffen in Berührung gekommen ist. Ebenso kann keine Garantie übernommen
werden, wenn die Mängel am Gerät auf Transportschäden, die nicht von uns zu vertreten sind,
nicht fachgerechte Installation und Montage, Fehlgebrauch, mangelnde Pflege oder Nichtbeach-
tung von Bedienungs- oder Montagehinweisen zurückzuführen sind. Für bauseitige Leistungen
(z.B. Zuleitungskabel, Installation etc.) wird keine Garantie übernommen. Der Garantieanspruch
erlischt, wenn Reparaturen oder Eingriffe von Personen vorgenommen werden, die hierzu von
uns nicht ermächtigt sind, oder wenn unsere Geräte mit Ersatzteilen, Ergänzungs- oder Zubehör-
teilen versehen werden, die keine Originalteile sind und dadurch ein Defekt verursacht wurde.
3. Die Garantieleistung erfolgt nach unserer Entscheidung entweder in der Weise, dass innerhalb
der oben genannten Garantiezeit kostenfrei gleichwertiger Ersatz geliefert wird oder das mangel-
hafte Teile nach unserer Wahl unentgeltlich instand gesetzt oder durch einwandfreie Teile ersetzt
werden. Geräte, die zumutbar (z. B. im PKW) transportiert werden können und für die unter
Bezugnahme auf diese Garantie eine Garantieleistung beansprucht wird, sind unserer nächstgele-
genen Kundendienststelle oder unserem Vertragskundendienst zu übergeben oder einzusenden.
Instandsetzungen am Aufstellungsort können nur für stationär betriebene (feststehende) Geräte
verlangt werden. Der freie Gerätezugang muss für stationär betriebene Geräte durch den En-
dabnehmer gestellt werden. Es ist jeweils der original Kaufbeleg mit Kauf- und/oder Lieferdatum
vorzulegen. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über.
Im Falle einer Ersatzlieferung behalten wir uns die Geltendmachung einer angemessenen Nut-
zungsanrechnung für die bisherige Nutzungszeit vor.
(Ausgabestand 01/2007)
Stempel sowie Unterschrift des Verkäufers
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