Hinweispflicht nach dem Batteriegesetz
Altbatterien gehören nicht in den Hausmüll. Wenn
Batterien in die Umwelt gelangen, können diese Umwelt-
und Gesundheitsschäden zur Folge haben. Sie können
gebrauchte Batterien unentgeltlich bei ihrem Händler und
Sammelstellen zurückgeben. Sie sind als Verbraucher zur
Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet!
Hinweispflicht nach dem Elektronikgerätegesetz
Laut Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)
gehört Elektroschrott nicht in den Hausmüll, sondern ist
zu recyceln oder umweltfreundlich zu entsorgen.
Entsorgen Sie ihr Gerät in einen Recycling Container oder
an eine lokale Abfallsammelstelle.
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