Hinzukommende Sicherheitsvorschriften bei der Nutzung in Kombination mit einem Hebezeug.
Beachten Sie die gesetzlichen Vorschriften bezüglich der Nutzung und regelmäßigen Prüfung von
Hebezeugen. Diesbezüglich verweisen wir auf die geltende Gesetzgebung. Bevor Sie mit dem Heben
beginnen.
Bevor Sie mit dem Heben beginnen:
1.
Die einwandfreie Funktion des Hebezeugs kontrollieren;
2.
Darauf achten, dass sich die Haken des Hebezeugs richtig in den dafür vorgesehenen Ösen des
Werkzeugs befinden;
3.
Die Haken des Hebezeugs müssen mit einer Blockierungsklappe (Hakensicherung) ausgerüstet sein, um
zu vermeiden, dass sich das Werkzeug während des Hantierens lösen kann;
4.
Eventuelle andere Hebekomponenten sind auf das maximale Tragvermögen des Hebezeugs
abzustimmen;
5.
Darauf achten, dass die vier (4) Schlaufen der Big-Bag korrekt in das Werkzeug eingehakt werden;
6.
Darauf achten, dass sich keine anderen Personen als diejenigen, die zum Bedienen des Werkzeugs und
des Hebezeugs benötigt werden, im Arbeitsbereich befinden;
7.
Vorsichtig mit dem Heben der Last beginnen, ruckartige Bewegungen vermeiden. Dafür sorgen, dass
man die sich bewegende Last immer gut im Blick hat;
8.
Die Hebegeschwindigkeit gut im Auge behalten. Die Geschwindigkeit darf nicht mehr als 22 m/min
betragen;
9.
Aufprallen der Last vermeiden, dafür sorgen, dass die Last nirgends hängen bleiben kann;
10.
Das Manövrieren so planen, dass die Last nicht über Menschen bewegt wird, oder über Stellen, an
denen ein unvorhergesehenes Abstürzen der Last ein zusätzliches Risiko darstellen würde;
11.
Nie diagonale Bewegungen ausführen! Zunächst vertikal heben, erst anschließend horizontal bewegen.
Lasten nie seitlich ziehen;
12.
Nie den Arbeitsplatz verlassen, wenn das Werkzeug noch in der Luft hängt (mit oder ohne Last);
13.
Nie Personen mit einem Hebezeug oder mithilfe eines Hebezeugs heben;
14.
Die Hebearbeiten unterbrechen, wenn Sie Unregelmäßigkeiten beobachten und eine zuständige Person
warnen;
15.
Es ist grundsätzlich verboten, sich unter eine Last zu begeben.
4.
Prüfungen vor jedem gebrauch
Es ist wichtig, das Werkzeug vor jeder Nutzung auf Beschädigungen zu prüfen (z.B. gefaltene oder fehlende
Teile, Risse in den Schweißnähten). Ein beschädigtes Werkzeug darf nie eingesetzt werden. Bei festgestellten
Beschädigungen ist das zuständige Personal für weitere Maßnahmen zu informieren. Nach einer eventuellen
Wiederherstellung muss das Werkzeug erneut von einer anerkannten Inspektionsfirma für Hebezeug geprüft
werden.
Ein beschädigtes Werkzeug darf nie eingesetzt werden. Bei festgestellten
Beschädigungen ist das zuständige Personal für weitere Maßnahmen zu informieren
Nach einer eventuellen Wiederherstellung muss das Werkzeug erneut von einer
anerkannten Kontrollinstanz geprüft werden.
5.
Vorbeugende wartung
Das Werkzeug unterliegt keiner regelmäßigen Wartung. Es wird jedoch empfohlen, folgende Richtlinien zu
berücksichtigen:
1.
Lagern Sie das Werkzeug an einem trockenen und gut belüfteten Ort.
2.
Legen Sie während der Lagerung keine Materialien auf das Werkzeug.
3.
Rost behandeln;
4.
Wenn ein Schaden festgestellt wird, benachrichtigen Sie das zuständige Personal über weitere
Maßnahmen.
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