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Einsatz, unbefugten Reparaturen oder Anschluss der
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Verbreitung und Verwendung in Quell- und Binärform,
mit oder ohne Änderungen, sind zulässig, sofern
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Bei der Verbreitung von Quellcode müssen
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DIESE SOFTWARE WIRD VON DEN
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ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, UND ALLE
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BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDEN
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WERDEN AUSGESCHLOSSEN. IN KEINEM FALL
HAFTET DER URHEBERRECHTSINHABER ODER
DAZU BEITRAGENDE FÜR UNMITTELBARE,
MITTELBARE, BEILÄUFIG ENTSTANDENE,
KONKRETE ODER FOLGESCHÄDEN MIT
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DIE AUF BELIEBIGE WEISE VERURSACHT
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Apache 2.0 Lizenz
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1848 - 004 -
Lizenzen
Version 2.0, Januar 2004 http://www.apache.org/
licenses/
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE NUTZUNG,
VERVIELFÄLTIGUNG UND VERBREITUNG
1. Definitionen.
„Lizenz" bezeichnet die in den Abschnitten 1
bis 9 dieses Dokuments definierten Bedingungen
für die Nutzung, Vervielfältigung und Verbreitung.
„Lizenzgeber" bezeichnet den Urheberrechtsinhaber
oder die durch den Urheberrechtsinhaber
bevollmächtigte juristische Person, die die Lizenz
vergibt. „Juristische Person" bezeichnet die Gesamtheit
der handelnden juristischen Person und aller anderen
juristischen Personen, die diese juristische Person
kontrollieren, von ihr kontrolliert werden oder mit ihr
unter gemeinsamer Kontrolle stehen. Im Sinne dieser
Definition bedeutet „Kontrolle" (i) die direkte oder
indirekte Befugnis, die Leitung oder Verwaltung dieser
juristischen Person durch Vertrag oder anderweitig
zu veranlassen, oder (ii) Besitz eines Anteils
von mindestens fünfzig Prozent (50 %) der in
Umlauf befindlichen Aktien oder (iii) nutznießender
Besitz dieser juristischen Person. „Sie" (oder „Ihr,
Ihre, Ihrer, Ihren, Ihres, Ihnen") bezeichnet eine
natürliche oder juristische Person, die die durch
diese Lizenz gewährten Berechtigungen ausübt.
„Quell*"-Form bezeichnet die bevorzugte Form für
Änderungen, einschließlich, aber nicht beschränkt
auf Software-Quellcode, Dokumentationsquelle und
Konfigurationsdateien. „Maschinen"-Form bezeichnet
jede Form, die sich aus der maschinellen
Umwandlung oder Übersetzung einer Quellform
ergibt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf
kompilierten Maschinencode, generierte Dokumentation
und Umwandlungen in andere Medientypen. „Werk"
bezeichnet das urheberrechtlich geschützte Werk in
Quell- oder Maschinenform, das im Rahmen der
Lizenz zur Verfügung gestellt wird, wie durch einen
Urheberrechtsvermerk angegeben, der in dem Werk
enthalten oder diesem beigefügt ist (ein Beispiel ist
im Anhang unten angegeben). „Abgeleitete Werke"
sind alle Werke, ob in Quell- oder Maschinenform,
denen das Werk zugrunde liegt (oder von diesem
abgeleitet wurden) und für die die redaktionellen
Überarbeitungen, Anmerkungen, Ausarbeitungen oder
sonstigen Änderungen insgesamt ein urheberrechtliches
Originalwerk darstellen. Für die Zwecke dieser
Lizenz schließen abgeleitete Werke keine Werke
ein, die von den Schnittstellen des Werks und
der davon abgeleiteten Werke getrennt bleiben oder
lediglich mit diesen verknüpft werden können (oder
namentlich gebunden sind). „Beitrag" bezeichnet alle
urheberrechtlich geschützten Werke, einschließlich der
Originalversion des Werks und aller Änderungen oder
Ergänzungen dieses Werks oder davon abgeleiteter
Werke, die vom Urheberrechtsinhaber oder von
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