Sicherheit
1.4
Funktions- und Sichtprüfung
1.4.1
Mechanik
•
Das Gerät muss vor jedem Arbeitseinsatz auf Funktion und Zustand geprüft werden.
•
Wartung, Schmierung und Störungsbeseitigung dürfen nur bei stillgelegtem Gerät erfolgen!
•
Bei Mängeln, die die Sicherheit betreffen, darf das Gerät erst nach einer kompletten
Mängelbeseitigung wieder eingesetzt werden.
•
Bei jeglichen Rissen, Spalten oder beschädigten Teilen an irgendwelchen Teilen des Gerätes, muss
sofort jegliche Nutzung des Gerätes gestoppt werden.
•
Die Betriebsanleitung für das Gerät muss am Einsatzort jederzeit einsehbar sein.
•
Das am Gerät angebrachte Typenschild darf nicht entfernt werden.
•
Unlesbare Hinweisschilder (wie Verbots- und Warnzeichen) sind auszutauschen.
1.5
Definition Fachpersonal / Sachkundiger
Installations-, Wartungs- und Reparaturarbeiten an diesem Gerät dürfen nur von Fachpersonal oder Sachkundigen
durchgeführt werden!
Fachpersonal oder Sachkundige müssen für die folgenden Bereiche, soweit es
für dieses Gerät zutrifft, die notwendigen beruflichen Kenntnisse besitzen:
51200082 - 51200086
•
für Mechanik
•
für Hydraulik
•
für Pneumatik
•
für Elektrik
5 / 13
DE