Maschine führen
Bedienungseinrichtungen, die sich bestimmungsgemäß beim Los-
lassen selbständig verstellen, dürfen nicht festgelegt werden.
Schutzeinrichtungen und Bremsen bei Fahrtbeginn auf ihre Wirk-
samkeit prüfen.
Bei Rückwärtsfahrt, insbesondere an Grabenkanten und Absätzen
sowie vor Hindernissen die Maschine so führen, daß eine Sturzge-
fahr oder Quetschungen des Maschinenführers ausgeschlossen
sind.
Stets ausreichenden Abstand zu Baugrubenrändern und Böschun-
gen halten sowie jede Arbeitsweise unterlassen, die die Standsi-
cherheit der Maschine beeinträchtigt !
Maschine stets so führen, daß Handverletzungen durch feste Ge-
genstände vermieden werden.
An Abhängen vorsichtig und immer in direkter Richtung nach oben
fahren.
Starke Steigungen bergauf rückwärts befahren, um ein Kippen der
Maschine auf den Maschinenführer auszuschließen.
Werden Mängel an den Sicherheitseinrichtungen oder andere Män-
gel, die den sicheren Betrieb der Maschine beeinträchtigen, festge-
stellt, ist der Betrieb der Maschine sofort einzustellen und der Man-
gel zu beheben.
Bei Verdichtungsarbeiten in der Nähe von Gebäuden oder über
Rohrleitungen u.ä. Auswirkung der Vibration auf das Gebäude bzw.
die Leitungen prüfen und gegebenenfalls die Verdichtungsarbeit
einstellen.
Maschine parken
Maschine möglichst auf ebenem Untergrund abstellen, Antrieb still-
setzen, gegen ungewollte Bewegung und unbefugtes Benutzen si-
chern.
Wenn vorhanden, den Treibstoffhahn schließen.
Geräte mit integrierter Fahrvorrichtung nicht auf dem Fahrwerk ab-
stellen oder lagern. Die Fahrvorrichtung ist nur für den Transport des
Gerätes geschaffen.
Tanken
Nur bei abgestelltem Motor tanken.
Kein offenes Feuer, nicht rauchen.
Keinen Kraftstoff verschütten. Auslaufenden Kraftstoff auffangen,
nicht in den Boden versickern lassen.
Auf dichten Sitz des Tankdeckels achten.
Undichte Treibstofftanks können zu Explosionen führen und müssen
deshalb sofort ausgetauscht werden.
Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten
In der Betriebsanleitung vorgeschriebene Wartungs-, Inspektions-
und Einstelltätigkeiten und -termine einschließlich Angaben zum
Austausch von Teilen einhalten.
Wartungsarbeiten dürfen nur qualifizierte und dazu beauftragte Per-
sonen durchführen.
Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten dürfen nur bei stillstehen-
dem Antrieb durchgeführt werden.
Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten nur durchführen, wenn die
Maschine auf ebenem und tragfähigem Untergrund abgegestellt,
gegen Wegrollen gesichert ist.
Beim Austausch von größeren Baugruppen und Einzelteilen nur ge-
eignete und technisch einwandfreie Hebezeuge sowie Lastaufnah-
memittel mit ausreichender Tragkraft verwenden. Teile sorgfältig an
Hebezeugen befestigen und sichern!
Ersatzteile müssen den vom Hersteller festgelegten technischen
Anforderungen entsprechen. Deshalb nur Original Ersatzteile ver-
wenden.
Vor Arbeiten an Hydraulikleitungen sind diese drucklos zu machen.
Unter Druck austretendes Hydrauliköl kann schwere Verletzungen
verursachen!
Arbeiten an hydraulischen Einrichtungen dürfen nur Personen mit
speziellen Kenntnissen und Erfahrungen in der Hydraulik durchfüh-
ren!
Überdruckventile nicht verstellen.
Hydrauliköl bei Betriebstemperatur ablassen – Verbrühungsgefahr!
1. Sicherheitsbestimmungen
Auslaufendes Hydrauliköl auffangen und umweltfreundlich entsor-
gen.
Bei abgelassenem Hydrauliköl Motor auf keinen Fall starten.
Nach allen Arbeiten (bei noch druckloser Anlage) die Dichtheit aller
Anschlüsse und Verschraubungen prüfen.
Alle Schläuche und Verschraubungen sind regelmäßig auf Undich-
tigkeiten und äußerlich erkennbare Beschädigungen zu überprüfen!
Beschädigungen umgehend beseitigen.
Hydraulik-Schlauchleitungen bei äußerlichen Beschädigungen bzw.
generell in angemessenen Zeitabständen (entsprechend der Ver-
wendungszeit) auswechseln, auch wenn keine sicherheitsrelevan-
ten Mängel erkennbar sind.
Die elektrische Ausrüstung der Maschine regelmäßig überprüfen.
Mängel wie lose Verbindungen, Scheuerstellen bzw. angeschmorte
Kabel müssen sofort beseitigt werden.
Alle Schutzvorrichtungen nach Wartungs- und Instandsetzungsar-
beiten wieder ordnungsgemäß anbringen und überprüfen.
Keine Werkzeuge auf die Batterie legen.
Beim Transport die Batterie gegen Umkippen, Kurzschluss, Rut-
schen und Beschädigungen sichern.
Bei Arbeiten an der Batterie nicht rauchen, kein offenes Feuer.
Altbatterien vorschriftsmäßig entsorgen.
Beim Umgang mit Säurebatterien:
Gefüllte Batterien aufrecht transportieren, um ein Auslaufen von
Säure zu vermeiden.
Säure nicht auf Hände oder Kleidung kommen lassen. Bei Verlet-
zungen durch Säure mit klarem Wasser abspülen und einen Arzt
aufsuchen!
Verschlußstopfen beim Nachladen der Batterie entfernen, um An-
sammlung von hochexplosiven Gasen zu vermeiden.
Entsorgung der Maschine
Bei der Entsorgung der Maschine nach Ablauf ihrer Lebensdauer ist
der Benutzer verpflichtet, die nationalen Vorschriften und Gesetze
über Abfälle und Umweltschutz zu beachten. In diesen Fällen emp-
fehlen wir deshalb, sich jeweils an:
•
spezialisierte Firmen, die sich mit entsprechender Berechtigung
mit diesen Tätigkeiten berufsmäßig beschäftigen.
•
den Hersteller der Maschine oder die von ihm beauftragten ak-
kreditierten vertraglichen Serviceorganisationen zu wenden.
Der Hersteller übernimmt keine Haftung für Gesundheitsschäden
der Benutzer sowie für Umweltschäden, die durch Nichteinhaltung
des oben aufgeführten Hinweises verursacht wurden.
Prüfung
Straßenwalzen, Grabenwalzen und Vibrationsplatten sind entspre-
chend den Einsatzbedingungen und den Betriebsbedingungen nach
Bedarf, jedoch jährlich mindestens einmal, durch einen Sachkundi-
gen auf deren Sicherheit zu überprüfen.
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