8. Normative Verweise zur Beachtung (Auszug)
Richtlinie
1999/92/EG
Richtlinie
2014/34/EU
DIN EN 1127-1
Explosionsschutz Teil 1: Grundlagen und
Methodik
DIN EN 1175-1
Sicherheit von Flurförderzeugen – Elektrische
Anforderungen
Teil 1: Allgemeine Anforderungen für
Flurförderzeuge mit batterieelek trischem
Antrieb
DIN EN 60079-0
Explosionsfähige Atmosphäre – Teil 0: Geräte -
Allgemeine Anforderungen.
DIN EN 60079-7
Explosionsfähige Atmosphäre – Teil 7:
Geräteschutz durch erhöhte Sicherheit „e".
DIN EN 60079-19
Explosionsfähige Atmosphäre – Teil 19:
Gerätereparatur, Überholung und
Regenerierung.
DIN EN 61241-0
Elektrische Betriebsmittel zur Verwendung
in Bereichen mit brennbarem Staub – Teil 0:
Allgemeine Anforderungen
DIN EN 61241-1
Elektrische Betriebsmittel zur Verwendung
in Bereichen mit brennbarem Staub – Teil 1:
Schutz durch Gehäuse „tD"
DIN EN 62485-3
Sicherheitsanforderungen an Batterien und
Batterieanlagen. Teil 3 Antriebsbatterien für
Elektrofahrzeuge
Entsorgung und Rückgabe an den Hersteller!
Die Gehäuse der Batterie und die Zellen sind durch Vermittlung des lokalen Servicezentrums zu entsorgen.
Es ist verboten, eine selbstständige Demontage der Batterie oder der Zellen durchzuführen.
Nach der Beschädigung des Produkts und der Feststellung, dass es nicht für Reparatur geeignet ist,
bewahren Sie es bitte außerhalb der Gefahrenzone bis zur Entsorgung auf.
Batterien, die mit diesem Symbol gekennzeichnet sind, müssen dem Recycling unterzogen werden.
Batterien, die nicht zum Recycling zurückgegeben wurden, sollten als gefährliche Abfälle behandelt werden!
Wenn der Betreiber die Traktionsbatterien und Gleichrichter verwendet, ist er dazu verpflichtet,
die im Land des Benutzers geltenden Normen, Gesetze und Vorschriften zu beachten!
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