DE
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Betreiberpflichten
Sie haben ein langlebiges und servicefreundliches
Produkt gekauft. Jedoch benötigt jede technische
Anlage regelmässige Servicearbeiten, um die ein-
wandfreie Funktion zu erhalten.
9.1
Wartung
Nach DIN EN 806-5 muss der Filter alle 6 Monate
durch Sichtkontrolle auf Dichtigkeit und Verschmut-
zung kontrolliert werden und regelmässig, je nach
Betriebsbedingungen, spätestens jedoch alle 6
Monate rückgespült werden.
9.2
Inspektion
Voraussetzung für Funktion und Gewährleistung ist
die Sichtkontrolle und die Rückspülung des Filters
durch den Betreiber. Zusätzlich bei HWS: Überprü-
fung des Ausgangsdrucks bei Null-Durchfluss und
bei hoher Wasserentnahme alle 2 Monate.
9.4
Störungsbeseitigung
Störung
Wasserdruck fällt bei
Entnahme stark ab
Spülwasseraustritt lässt
sich nicht schliessen
Anzeige ERR
Wenn die Störung mit Hilfe dieser Hinweise nicht beseitigt werden kann, fordern Sie bitte unseren
Werkskundendienst an.
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Ursache
Filterelement verschmutzt
Rückspülelement kommt durch
Grobschmutz nicht in die Endlage
Endlage nicht erreicht
Druck zu gering
Eine weitere Voraussetzung für Funktion und Ge-
währleistung ist der Austausch der Verschleissteile
in den vorgeschriebenen Wartungsintervallen.
Folgende Wartungsarbeiten müssen regelmässig
durch den BWT-Kundendienst oder einen von BWT
zur Wartung autorisierten Installateur durchgeführt
werden.
9.3
Austausch der Verschleissteile
Flachdichtung
Verschlusstopfen
Filterelement
Rückspülelement (Reparaturset)
Magnetventil
O-Ring (im Bajonett)
Klarsichtzylinder
Wir empfehlen einen Wartungsvertrag mit Ihrem
Installateur oder dem Werkskundendienst abzu-
schliessen.
Beseitigung
Manuelle Rückspülung durchführen
Rückspülung mehrmals wieder-
holen
Abwasseranschluss (6) abschrau-
ben und Entlastungsröhrchen (5)
aussen säubern
Rückspülung durchführen
Druck erhöhen
alle 3 Jahre
alle 3 Jahre
alle 6 Jahre
alle 6 Jahre
alle 9 Jahre
alle 15 Jahre
alle 15 Jahre