Wichtiger Hinweis für die korrekte Entsorgung des Produkts in Übereinstimmung mit
der EU-Richtlinie 2011/65/EU.
Am Ende seiner Lebensdauer darf das Produkt nicht als allgemeiner Hausmüll entsorgt
werden. Es kann an speziellen Sammelstellen der Gemeinde oder beim Einzelhändler,
der das Gerät der Entsorgung zuführt, entsorgt werden.
Die getrennte Entsorgung eines Haushaltsgerätes vermeidet mögliche negative
Auswirkungen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit, die bei einer nicht
vorschriftsmäßigen Entsorgung entstehen könnten. Außerdem ermöglicht dies die
Wiederverwertung der Werkstoffe, aus denen das Gerät hergestellt wurde, was
erhebliche Einsparungen an Energie und Rohstoffen mit sich bringt. Als Hinweis für die
vom Hausmüll getrennte Entsorgungspflicht von Haushaltsgeräten wurde am Gerät
das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne angebracht. Bei nicht vorschriftsmäßiger
Entsorgung des Geräts durch den Verwender wird die gesetzlich vorgeschriebene
Ordnungsstrafe verhängt.
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