9. Typen FH-EX (Geräte in Ex-Ausführung)
9.1 Einsatz und Verwendungszweck
zusätzlich zu Kapitel 3. „Einsatz und Verwendungszweck" gelten bei der Ex-Ausführung folgende Hinweise:
Das Produkt darf nur gemäß der Gerätekennzeichnung bestimmungsgemäß verwendet werden. Die
Kennzeichnung befindet sich auf dem Typenschild des Produktes.
9.2 Zusätzliche Hinweise
Zusätzlich zu den vorherigen Kapiteln gelten bei Ex-Geräten die folgende Hinweise:
Das Auspacken der Fasslifter darf nur im nicht Ex- Bereich erfolgen.
Umgang mit brennbaren Flüssigkeiten, Explosionsschutzmaßnahmen
Beim Handling, der Lagerung und dem Umfüllen von Stoffen, die eine explosionsfähige Atmosphäre bilden
können, müssen die Anforderungen der ATEX-Richtlinien 94/9/EG und 1999/92/EG in Verbindung mit der
11. Verordnung zum Gerätesicherheitsgesetz (GSGV) und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
beachtet werden. Je nach Ex-Zone sind geeignete Maßnahmen zu treffen. Die Verhinderung der Bildung der
explosionsfähigen
Atmosphäre
durch
Konzentrationsbeeinflussung
(z.B.
ausreichende
Lüftung),
Betriebsbedingungen und konstruktive Gestaltung (z.B. geeignete und zugelassene Behälter, geeigneter
Lagerraum) muss im Vordergrund stehen.
Die Vermeidung von Zündquellen durch elektrostatische Aufladungen durch einen elektrischen
Potentialausgleich, Vermeidung mechanisch erzeugter Funken durch Verwendung von z.B. geeignetem
Werkzeug, geeigneten Transport- und Beladehilfsmitteln und Vermeidung thermischer Zündquellen durch
geeignete Verfahren, Verhinderung von Reibung, Blitzschutz, offenes Feuer, offenes Licht sowie Rauchen
muss beachtet werden.
Organisatorische Maßnahmen, wie Kennzeichnung der Bereiche, Anbringung von Warnzeichen, Zutrittsverbot
für Unbefugte sind erforderlich.
Die Betriebsmittel müssen in ordnungsgemäßem Zustand erhalten, ordnungsgemäß betrieben und ständig
überwacht werden. Notwendige Reparaturen müssen sofort veranlasst werden. Reparaturen, die den
Explosionsschutz der Betriebsmittel beeinflussen können, dürfen nur durch den Hersteller ausgeführt werden.
Die lastberührenden Teile des Fasslifters sind auf einwandfreie Beschichtung zu kontrollieren. Bei vorhandener
Korrosion darf der Fasslifter nicht verwendet werden.
Die Anforderungen an die Lagerung gemäß TRGS 510 sind zu beachten.
Die elektrische Leitfähigkeit kann sich durch Ablagerungen behindernder Substanzen sowie durch chemische
und mechanische Einflüsse so verändern, dass die in den Normen festgelegten zulässigen Werte überschritten
werden. Insbesondere Staub, Schmutz und Farben, Säuren und Laugen, Überlastungen und Stoßbelastungen
können dazu führen, dass die Ableitung elektrischer / elektrostatischer Energie in den Fußboden verhindert
oder völlig unterbrochen wird.
Der Fußboden in explosionsgefährdeten Bereichen muss ableitfähig sein und sauber gehalten werden.
Wegen der Fülle uns unbekannter Einflüsse beim Einsatz unserer Produkte kann sich unsere Gewährleistung
hinsichtlich der elektrischen Leitfähigkeit ausschließlich auf die Einhaltung der in den Normen festgelegten
zulässigen Werte der Räder im Neuzustand bei Lieferung beziehen.
Die permanente Überwachung sicherheitstechnischer Vorschriften, wie z.B. die Einhaltung der Werte
hinsichtlich der elektrischen Leitfähigkeit im Einsatz, liegt ausschließlich im Verantwortungsbereich des
Anwenders. Kontrollieren Sie in regelmäßigen Abständen die Wirksamkeit.
184358_BA_INT_007 Fasslifter Servo mit Fassgreifer M
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Ausgabe 09/2015
181092, 115218, 181098, 181100
181093, 143857, 181099, 181101