10.4. Auftauen von Lebensmitteln
Je nach Art und Verwendungszweck können die Lebensmittel entweder im Gerät, in ei-
nem mit lauwarmem Wasser gefüllten Gefäß, in einem Mikrowellengerät, bei Raumtem-
peratur oder im Backofen aufgetaut werden. Obst und Gemüse, das zum Kochen be-
stimmt ist, erfordert kein Auftauen.
VORSICHT!
Gesundheitsgefährdung!
Ein unsachgemäßer Umgang mit Lebensmitteln kann
zu einer Lebensmittelvergiftung führen.
Wenn Sie das Gerät abschalten oder bei einem Strom-
ausfall wird nicht mehr gekühlt. Eingefrorene Lebens-
mittel können an- oder auftauen.
Aufgetautes Gefriergut sollte möglichst noch am
gleichen Tag verzehrt werden, oder im Kühlraum
nicht länger als bis zum nächsten Tag aufbewahrt
werden. Lebensmittel, wenn auch nur teilweise auf-
getaut, dürfen nicht wieder eingefroren werden.
11. Reinigung und Wartung
Reinigen Sie regelmäßig Oberflächen, die mit Lebensmitteln und zugänglichen
Ablaufsystemen in Kontakt kommen können.
WARNUNG!
Stromschlaggefahr!
Es besteht die Gefahr eines elektrischen Schlags durch
stromführende Geräteteile.
Vor Beginn von Reinigungsarbeiten unbedingt den
Netzstecker aus der Steckdose ziehen (nicht am Kabel,
sondern am Netzstecker ziehen). Sollte er nicht erreich-
bar sein, muss die in der Hausinstallation vorgesehene
Sicherung ausgeschaltet werden.
Den Netzstecker nicht mit nassen Händen anfassen.
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