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Klarstein WONDERWALL 72 Manual Del Usuario página 12

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12
SPEZIELLE ENTSORGUNGSHINWEISE FÜR
VERBRAUCHER IN DEUTSCHLAND
Entsorgen Sie Ihre Altgeräte fachgerecht. Dadurch wird gewährleistet, dass die
Altgeräte umweltgerecht verwertet und negative Auswirkungen auf die Umwelt und
menschliche Gesundheit vermieden werden. Bei der Entsorgung sind folgende Regeln
zu beachten:
• Jeder Verbraucher ist gesetzlich verpflichtet, Elektro- und
Elektronikaltgeräte (Altgeräte) sowie Batterien und Akkus getrennt
vom Hausmüll zu entsorgen. Sie erkennen die entsprechenden
Altgeräte durch folgendes Symbol der durchgestrichene Mülltonne
(WEEE Symbol).
• Sie haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen
sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden
können, vor der Abgabe an einer Entsorgungsstelle vom Altgerät zerstörungsfrei zu
trennen.
• Bestimmte Lampen und Leuchtmittel fallen ebenso unter das Elektro- und
Elektronikgesetz und sind dementsprechend wie Altgeräte zu behandeln.
Ausgenommen sind Glühbirnen und Halogenlampen. Entsorgen Sie Glühbirnen
und Halogenlampen bitte über den Hausmüll, sofern Sie nicht das WEEE Symbol
tragen.
• Jeder Verbraucher ist für das Löschen von personenbezogenen Daten auf dem
Elektro- bzw. Elektronikgerät selbst verantwortlich.
Rücknahmepflicht der Vertreiber
Vertreiber mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400
Quadratmetern sowie Vertreiber von Lebensmitteln mit einer Gesamtverkauffläche von
mindestens 800 Quadratmetern, die mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro-
und Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt bereitstellen, sind verpflichtet,
1. bei der Abgabe eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes an einen Endnutzer ein
Altgerät des Endnutzers der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen
Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, am Ort der Abgabe oder in unmittelbarer
Nähe hierzu unentgeltlich zurückzunehmen und
2. auf Verlangen des Endnutzers Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer
als 25 Zentimeter sind, im Einzelhandelsgeschäft oder in unmittelbarer Nähe hierzu
unentgeltlich zurückzunehmen; die Rücknahme darf nicht an den Kauf eines Elektro-
oder Elektronikgerätes geknüpft werden und ist auf drei Altgeräte pro Geräteart
beschränkt.

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