Wartung und Pflege
5.1.1 Hydraulik
WARTUNGSFRIST
Erstinspektion nach
25 Betriebsstunden
Erstinspektion nach
50 Betriebsstunden
Alle 50 Betriebsstunden
5.1.2 Elektrik
WARTUNGSFRIST
Erstinspektion nach
25 Betriebsstunden
Alle 50 Betriebsstunden
5.2
Reparaturen
• Reparaturen am Gerät dürfen nur von Personen durchgeführt werden, die die dafür notwendigen
Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen.
• Vor der Wiederinbetriebnahme muss eine außerordentliche Prüfung durch einen
Sachverständigen durchgeführt werden.
51200081
Auszuführende Arbeiten
• Sämtliche Hydraulikverschraubungen kontrollieren bzw. nachziehen
(darf nur von einem Sachkundigen durchgeführt werden).
• Hydraulikflüssigkeit austauschen (empfohlenes Hydrauliköl: HLP 46 nach DIN
51524 – 51535).
• Sämtliche vorhandene Hydraulikölfilter austauschen.
• Sämtliche Hydraulikanschlüsse nachziehen
• Überprüfung der Hydraulikanlage auf Dichtigkeit
• Hydraulikölfilter prüfen, bei Bedarf reinigen (sofern vorhanden)
• Hydraulikflüssigkeit prüfen und (entsprechend Herstellerangaben) austauschen
(empfohlenes Hydrauliköl: HLP 46 nach DIN 51524 – 51535).
• Überprüfung der Hydraulikschläuche auf Knick- und Scheuerstellen.
Beschädigte Hydraulikschläuche müssen ersetzt werden
(generell wird empfohlen, Hydraulikschläuche alle 6 Jahre auszutauschen).
• Es dürfen nur die vorgeschriebenen Ölsorten verwendet werden!
Auszuführende Arbeiten
• Sämtliche Elektroverschraubungen und -verbindungen kontrollieren bzw.
nachziehen (darf nur von einem Sachkundigen durchgeführt werden)
• Überprüfung aller Sicherungen (wenn vorhanden)
• Überprüfung der Elektroverkabelung auf Knick und Scheuerstellen, bei Bedarf
Reparatur (durch qualifiziertes Personal)
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