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Die Dunstabzugshaube darf
NIEMALS als Ablage genutzt
werden, es sei denn, dies ist
ausdrücklich angeführt.
Der Raum muss über eine
ausreichende Belüftung
verfügen, wenn die
Dunstabzugshaube
gleichzeitig mit anderen
Geräten, die mit Gas oder
anderen Brennstoffen
betrieben werden, genutzt
wird. Die abgesaugte Luft
darf nicht in eine Leitung
abgeleitet werden, die für die
Rauchabführung der mit Gas
oder anderen Brennstoffen
betriebenen Geräte
verwendet wird. Es ist
strengstens verboten,
Speisen unter der
Dunstabzugshaube zu
flambieren. Die Verwendung
von offenen Flammen kann
die Filter beschädigen und
einen Brand auslösen, daher
ist dies in jedem Fall zu
Hinweise
vermeiden. Frittiervorgänge
müssen stets überwacht
werden, um zu vermeiden,
das sich das Öl überhitzt und
Feuer fängt.
Bei in Betrieb stehendem
Kochfeld können sich die
zugänglichen Teile der
Dunstabzugshaube erhitzen.
In Bezug auf die für die
Rauchabführung
anzuwendenden technischen
und Sicherheitsmaßnahmen
müssen die Bestimmungen
der zuständigen örtlichen
Behörden strengstens
eingehalten werden.
Die Dunstabzugshaube muss
regelmäßig sowohl innen als
auch außen gereinigt werden
(MINDESTENS EINMAL IM
MONAT. In jedem Fall
müssen die in diesem
Handbuch ausdrücklich
angeführten
Wartungsanweisungen
beachtet werden).
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