1.
Modelle
Typ 90 – Schränke nach EN 14470-1
2.
Technische Daten / Zeichnungen
siehe Anlage 1
3.
Einsatzzweck
- Die Sicherheitsschränke Typ 30 / Typ 90 sind zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten in
geschlossenen Behältern am Arbeitsplatz unter Einhaltung der nationalen Regeln und
Vorschriften geeignet.
- Die Gaszellen G 30 sind zur Lagerung von Gasflaschen am Arbeitsplatz unter Einhaltung
der nationalen Regeln und Vorschriften geeignet.
4.
Sicherheitstechnische Hinweise / Gewährleistung
• Für den Betrieb Ihres Sicherheitsschrankes beachten Sie bitte die jeweiligen nationalen Regeln,
Vorschriften und Gesetze die hierfür Anwendung finden.
• Vor Inbetriebnahme ist eine Funktionsprüfung durchzuführen um etwaige Beschädigungen durch
Transport, Verbringung und unsachgemäße Aufstellung zu erkennen!
• Sicherheitseinrichtungen sind regelmäßig zu überprüfen – bitte beauftragen Sie hierfür ausschließlich
sachkundiges Personal! Somit ist eine ordnungsgemäße und sichere Lagerung dauerhaft gewähr-
leistet.
• Garantie/Gewährleistung besteht gemäß unseren AGB´s. Siehe auch Punkt 13.
• Bitte beachten Sie Ihre Sorgfaltspflicht – Beschädigungen sind sofort zu beheben und Leckagen zu
entfernen!
• Der Öffnungsbereich der Türen ist frei und sauber zu halten.
• Türen und Schubladen sollten nur zur Beschickung und Entnahme offen gehalten werden – Türen/
Schubladen geschlossen halten!
• Bitte beachten Sie die Höchstlagermengen, Belastung der Einlegeböden, etc. gem. Anlage 1 bzw.
gem. Kennzeichnung auf der Tür/Schublade.
• Die Sicherheitsschränke dienen nicht zur Lagerung von aggressiven Stoffen (z.B. Säuren- und
Laugen, korrosiven Gasen) – es besteht sonst Korrosionsgefahr der Inneneinrichtung und der
ablufttechnischen Bauteile! Verwenden Sie hierfür unsere speziellen Säuren- und Laugenschränke.
Achtung!! Die Lagerung von korrosiven Gasen in Gasflaschenschränken kann sich nachteilig auf die
Funktion der Zu- und Abluftmechanismen auswirken. Diese sind in regelmäßigen Abständen zu
überprüfen.
• Überprüfen Sie vor der Einlagerung des Lagergutes (z.B. Chemikalien) die Beständigkeit der
Schrankoberfläche.
• Gemäß EN 14470-1 muss die Auffangwanne ein Mindestvolumen von 10% der darüber gelagerten
Gebinde, oder mindestens 110% des größten Einzelgebindes fassen – bitte verwenden Sie keine
größeren Gebinde!
• Rohr- und Kabeldurchführungen müssen fachgerecht nach den brandschutzrechtlichen
Bestimmungen ausgeführt werden und dürfen die Funktion des Schrankes nicht beeinträchtigen.
Nach dem Entfernen der Kabel- oder Rohrdurchführung sind die Bohrungen brandschutztechnisch
so zu verschließen, so das die Gesamtkonstruktion die Brandschutzklasse erhält. Bei Nichteinhaltung
verliert der Schrank seine Zulassung. (siehe Anleitung Innenseite Schranktür)
Typ 30 – Schränke nach EN 14470-1
G 30 – Gaszellen nach EN 14470-2
5