GARANTIEBESTImmUNGEN
• Missachtung der Sicherheits- und Wartungsvorschriften
• Sonstige unsachgemäße Handhabung oder Veränderung
• Verschleiß
Die gesetzliche Gewährleistungspflicht des Herstellers wird durch diese Garantie nicht
eingeschränkt. Die Garantiezeit kann nur verlängert werden, wenn dies eine gesetzliche Vorschrift
vorsieht. In den Ländern, in denen eine (zwingende) Garantie und/oder eine Ersatzteillagerung
und/oder eine Schadenersatzregelung gesetzlich vorgeschrieben sind, gelten die gesetzlich
vorgeschriebenen Mindestbedingungen.
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