Ordnungsgemäße Entsorgung gebrauchter Geräte
Das Gerät ist mit einer durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet, gemäß der europäischen
Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (Waste Electrical and Electronic
Equipment - WEEE). Mit diesem Symbol gekennzeichnete Produkte dürfen nach Ablauf ihrer
Lebensdauer nicht mit dem Hausmüll entsorgt oder mit anderen Abfallprodukten in den Haus-
müll geworfen werden. Der Benutzer ist verpflichtet, Elektro- und Elektronik Altgeräte durch Abgabe an
einer dafür vorgesehenen Stelle zu entsorgen, an der diese gefährlichen Abfälle dem Recyclingprozess
zugeführt werden. Die Sammlung dieser Art von Abfällen an speziellen Orten und die ordnungs- ge-
mäße Verwertung tragen zum Schutz der natürlichen Ressourcen bei. Das ordnungsgemäße Recycling
von Elektro- und Elektronik-Altgeräten wirkt sich positiv auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt
aus. Um Informationen über den Ort und die Methode der umweltgerechten Entsorgung gebrauchter
elektronischer Geräte zu erhalten, sollte sich der Benutzer an die zuständige Kommunalbehörde, die
Abfallsammelstelle oder die Verkaufsstelle wenden, bei der das Gerät gekauft wurde.
Ordnungsgemäße Entsorgung von abgelaufenen Akkus
Gemäß der EU-Richtlinie 2006/66/EG in der Fassung der Richtlinie 2013/56/EU über die
Entsorgung von Akkus ist dieses Produkt mit dem Symbol einer durchgestrichenen
Mülltonne gekennzeichnet. Dieses Symbol bedeutet, dass die in diesem Produkt
verwendeten Batterien oder Akkus nicht mit dem normalen Hausmüll entsorgt werden
dürfen, sondern gemäß der Richtlinie und den örtlichen Vorschriften behandelt werden müssen. Akkus
dürfen nicht zusammen mit unsortiertem Hausmüll entsorgt werden. Benutzer von Batterien und Akkus
müssen die dafür vorgesehenen Sammelstellen nutzen, die deren Rückgabe, Recycling und Entsorgung
ermöglichen. Innerhalb der EU unterliegen die Sammlung und das Recycling von Batterien und Akkus
gesonderten Verfahren. Um mehr über die Recyclingverfahren von Batterien und Akkus in Ihrer Nähe zu
erfahren, wenden Sie sich an Ihre Stadtverwaltung, Abfallbehörde oder Mülldeponie.
Konformitätserklärung mit Richtlinien der Europäischen Union
TelForceOne Sp. z o.o. erklärt hiermit, dass das Gerät SIVA ST-100 der Richtlinie
2014/53/EU entspricht. Der voll- ständige Text der EU-Konformitätserklärung
ist unter folgender In- ternetadresse zu finden: http://manual.forever.eu/
ST100
DIE MAXIMAL ABGESTRAHLTE RADIOFREQUENZLEISTUNG IM FREQUENZBEREICH:
Frequenzbereich
GSM 900/1800 MHz
UMTS 900/2100MHz
LTE 800/900/1800/
2100/2600 MHz
Maximale Frequenzleistung
33,51/30,44dBm EIRP
23,77/23,87 dBM EIRP
23,49/23,10/23,10/
23,44/23,27 dBmEIRP
DE
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