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OBJ_BUCH-1072-004.book Page 11 Thursday, November 29, 2012 1:44 PM
Transport
Die enthaltenen Li-Ionen-Akkus unterliegen den Anforderungen des Gefahrgutrechts.
Die Akkus können durch den Benutzer ohne weitere Auflagen auf der Straße transpor-
tiert werden.
Beim Versand durch Dritte (z.B.: Lufttransport oder Spedition) sind besondere An-
forderungen an Verpackung und Kennzeichnung zu beachten. Hier muss bei der Vor-
bereitung des Versandstückes ein Gefahrgut-Experte hinzugezogen werden.
Versenden Sie Akkus nur, wenn das Gehäuse unbeschädigt ist. Kleben Sie offene Kon-
takte ab und verpacken Sie den Akku so, dass er sich nicht in der Verpackung bewegt.
Bitte beachten Sie auch eventuelle weiterführende nationale Vorschriften.
Entsorgung
Akku-Leuchten, Akkus, Zubehör und Verpackungen sollen einer umweltge-
rechten Wiederverwertung zugeführt werden.
Werfen Sie Akku-Leuchten und Akkus/Batterien nicht in den Hausmüll!
Nur für EU-Länder:
Gemäß der Europäischen Richtlinie 2002/96/EG über Elektro- und
Elektronik-Altgeräte müssen nicht mehr gebrauchsfähige Akku-
Leuchten und gemäß der Richtlinie 2006/66/EG müssen defekte
oder verbrauchte Akkus/Batterien getrennt gesammelt und einer
umweltgerechten Wiederverwertung zugeführt werden.
Nicht mehr gebrauchsfähige Akkus/Batterien können direkt abgegeben werden bei:
Deutschland
Recyclingzentrum Elektrowerkzeuge
Osteroder Landstraße 3
37589 Kalefeld
Schweiz
Batrec AG
3752 Wimmis BE
Akkus/Batterien:
Li-Ion:
Bitte beachten Sie die Hinweise im Abschnitt „Transport",
Seite 11.
Änderungen vorbehalten.
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