dürfen, richtet sich nach den geltenden Trans-
portvorschriften.
KENNZEICHNUNG VON GERÄTEN MIT ZEI-
CHEN
- Die Hinweisschilder für ähnliche Geräte, die am
Arbeitsbereich verwendet werden, müssen im
Allgemeinen nach den Mindestanforderungen
für die Bereitstellung von Kennzeichnungen für
Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeits-
platz, nach den örtlichen Vorschriften erfolgen.
- Alle erforderlichen Schilder müssen erhalten
werden und die Arbeitgeber müssen sichers-
tellen, dass die Mitarbeiter angemessen und
ausreichend in Bezug auf die Bedeutung der
entsprechenden Sicherheitssignale und Maßna-
hmen in Bezug auf diese Schilder geschult und
ausgebildet werden.
- Die Wirksamkeit der Schilder darf nicht durch
zu viele, zusammen angebrachte Schilder,
verringert werden.
- Jedes verwendete Symbol sollte so einfach wie
möglich gehalten werden und nur wesentliche
Details enthalten.
ENTSORGUNG VON GERÄTEN, MIT BREN-
NBAREN KÄLTEMITTELN
- Siehe nationale Vorschriften.
LAGERUNG VON GERÄTEN / ELEKTRO-
GERÄTEN
- Die Lagerung des Gerätes muss den Anweisun-
gen des Herstellers entsprechen.
- Lagerung von verpackten Geräten (nicht
verkauft)
- Die Verpackung zur Lagerung muss über einen
ausreichenden Schutz verfügen, so dass eine
mechanische Beschädigung des Geräts in der
Verpackung nicht zu einem Austritt der Kältemit-
telfüllung führt.
- Die maximale Anzahl der Geräte, die zusam-
men gelagert werden dürfen, richtet sich nach
den örtlichen Vorschriften.