• Verwenden Sie zur Reinigung des Schalters ein trockenes fusselfreies Tuch. Verwenden Sie keine chemi-
schen Reiniger oder Scheuermittel.
• Kleine Flecken auf dem Wärmeunterbett können mir einem angefeuchteten Tuch sowie ggf. mit etwas
flüssigem Feinwaschmittel entfernt werden.
ACHTUNG
Beachten Sie, dass das Wärmeunterbett nicht chemisch gereinigt, ausgewrungen, maschinell getrock-
net, gemangelt oder gebügelt werden darf. Andernfalls kann das Wärmeunterbett beschädigt werden.
• Dieses Wärmeunterbett ist maschinenwaschbar.
• Stellen Sie die Waschmaschine auf einen besonders schonenden Waschgang bei 30 °C ein (Wollwasch-
gang). Benutzen Sie ein Feinwaschmittel und dosieren Sie es nach Angaben des Herstellers.
ACHTUNG
Bitte beachten Sie, dass das Wärmeunterbett durch allzu häufiges Waschen beansprucht wird. Das
Wärmeunterbett sollte deshalb während der gesamten Lebensdauer max. 5 Mal in einer Waschma-
schine gewaschen werden.
• Ziehen Sie direkt nach dem Waschen das noch feuchte Wärmeunterbett auf das Originalmaß in Form und
lassen Sie es flach ausgebreitet über einem Wäscheständer trocknen.
ACHTUNG
• Verwenden Sie keine Wäscheklammern oder ähnliches um das Wärmeunterbett am Wäscheständer
zu befestigen. Andernfalls kann das Wärmeunterbett beschädigt werden.
• Verbinden Sie den Schalter erst wieder mit dem Wärmeunterbett wenn die Steckkupplung und das
Wärmeunterbett vollständig trocken sind. Andernfalls kann das Wärmeunterbett beschädigt werden.
WARNUNG
Schalten Sie das Wärmeunterbett auf keinen Fall zum Trocknen ein! Andernfalls besteht die Gefahr
eines elektrischen Schlages.
6. Aufbewahrung
Wenn Sie das Wärmeunterbett längere Zeit nicht verwenden, empfehlen wir Ihnen, es in der Originalverpa-
ckung aufzubewahren. Trennen Sie hierzu die Steckkupplung und somit den Schalter vom Wärmeunterbett.
7. Entsorgung
Im Interesse des Umweltschutzes darf das Gerät am Ende seiner Lebensdauer nicht mit dem
Hausmüll entsorgt werden.
Die Entsorgung kann über entsprechende Sammelstellen in Ihrem Land erfolgen. Entsorgen Sie
das Gerät gemäß der Elektro- und Elektronik Altgeräte EG-Richtlinie – WEEE (Waste Electrical and
Electronic Equipment).
Bei Rückfragen wenden Sie sich an die für die Entsorgung zuständige kommunale Behörde.
Hinweise für Verbraucher zur Altgeräteentsorgung und Verschrottung in Deutschland
Besitzer von Altgeräten können diese im Rahmen der durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
eingerichteten und zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Rückgabe oder Sammlung von Altgeräten
unentgeltlich abgeben, damit eine ordnungsgemäße Entsorgung der Altgeräte sichergestellt ist.
Die Rückgabe ist gesetzlich vorgeschrieben.
Außerdem ist die Rückgabe unter bestimmten Voraussetzungen auch bei Vertreibern möglich.
Gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) sind die folgenden Vertreiber zur unentgeltlichen
Rücknahme von Altgeräten verpflichtet:
• Elektro-Fachgeschäfte, mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und
Elektronikgeräte von mindestens 400 Quadratmetern
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