9. Entsorgungshinweise
Hinweis zum Umweltschutz
Ab dem Zeitpunkt der Umsetzung der europäischen Richtlinien
2002/96/EG und 2006/66/EG in nationales Recht gilt folgendes:
Elektrische und elektronische Gerate sowie Batterien diirfen nicht
mit dem Hausmäll entsorgt werden. Der Verbraucher ist gesetzlich
verpflichtet, elektrische und elektronische Gerate sowie Batterien am Ende ihrer
Lebensdauer an den dafür eingerichteten, öffentlichen Sammelstellen oder an die
Verkaufsstelle zurückzugeben. Einzelheiten dazu regelt das jeweilige Landesrecht.
Das Symbol auf dem Produkt, der Gebrauchsanleitung oder der Verpackung
weist auf diese Bestimmungen hin. Mit der Wiederverwertung, der stofflichen
Verwertung oder anderen Formen der Verwertung von Altgeraten/Batterien
leisten Sie einen wichtigen Beitrag zum Schutz unserer Umwelt.
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05.05.14
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