Die Möglichkeit der unentgeltlichen Rückgabe eines
Altgerätes besteht bei rücknahmepflichtigen Vertreibern
unter anderem dann, wenn ein neues gleichartiges Gerät,
das im Wesentlichen die gleichen Funktionen erfüllt,
an einen Endnutzer abgegeben wird. Wenn ein neues
Gerät an einen privaten Haushalt ausgeliefert wird, kann
das gleichartige Altgerät auch dort zur unentgeltlichen
Abholung übergeben werden; dies gilt bei einem Vertrieb
unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln
für Geräte der Kategorien 1, 2 oder 4 gemäß § 2 Abs. 1
ElektroG, nämlich „Wärmeüberträger", „Bildschirmgeräte"
oder „Großgeräte" (letztere mit mindestens einer äußeren
Abmessung über 50 Zentimeter). Zu einer entsprechenden
Rückgabe-Absicht werden Endnutzer beim Abschluss eines
Kaufvertrages befragt. Außerdem besteht die Möglichkeit
der unentgeltlichen Rückgabe bei Sammelstellen der
Vertreiber unabhängig vom Kauf eines neuen Gerätes für
solche Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer
als 25 Zentimeter sind, und zwar beschränkt auf drei
Altgeräte pro Geräteart.
4. Datenschutz-Hinweis
Altgeräte enthalten häufig sensible personenbezogene
Daten. Dies gilt insbesondere für Geräte der Informations-
und Telekommunikationstechnik wie Computer und
Smartphones. Bitte beachten Sie in Ihrem eigenen
Interesse, dass für die Löschung der Daten auf den
zu entsorgenden Altgeräten jeder Endnutzer selbst
verantwortlich ist.
Bedeutung des Symbols „durchgestrichene Mülltonne"
Das auf Elektro- und Elektronikgeräten regelmäßig
abgebildete Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne
weist darauf hin, dass das jeweilige Gerät am Ende seiner
Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu
erfassen ist.DE/ Dieses Produkt erfüllt die Anforderungen
der Richtlinie 1935/2004/EWG über Materialien und
Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln
in Berührung zu kommen.
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