Staubsammelbehälter, dürfen nur
von Fachleuten durchgeführt
werden, die entsprechende
Schutzausrüstung tragen.
6. Spezielle Sicherheitshinweise
zu Akkupacks
Vergewissern Sie sich, dass die
Maschine beim Einstecken des
Akkupacks ausgeschaltet ist.
Akkupack aus der Maschine
entnehmen bevor irgendeine
Einstellung, Umrüstung, Wartung
oder Reinigung vorgenommen
wird.
Akkupacks vor Nässe
schützen!
Akkupacks nicht dem Feuer
aussetzen!
Keine defekten oder
deformierten Akkupacks
verwenden!
Akkupacks nicht öffnen!
Kontakte der Akkupacks nicht
berühren oder kurzschließen!
Aus defekten Li-Ion-
Akkupacks kann eine leicht
saure, brennbare Flüssigkeit
austreten!
Falls Akkuflüssigkeit austritt
und mit der Haut in Berührung
kommt, spülen Sie sofort mit
reichlich Wasser. Falls
Akkuflüssigkeit in Ihre Augen
gelangt, waschen Sie sie mit
sauberem Wasser aus und
begeben Sie sich unverzüglich in
ärztliche Behandlung!
Bei einer defekten Maschine den
Akkupack entfernen.
Akkupack aus der Maschine
entnehmen bevor irgendeine
Einstellung, Umrüstung, Wartung
oder Reinigung vorgenommen
wird.
Vergewissern Sie sich, dass die
Maschine beim Einstecken des
Akkupacks ausgeschaltet ist.
Die Maschine beim Entnehmen
und Einsetzen des Akkupacks so
festhalten, dass der Ein-/
Ausschalter nicht unbeabsichtigt
betätigt werden kann.
Bei einer defekten Maschine den
Akkupack aus der Maschine
nehmen.
Akkupack während dem Betrieb
des Geräts nicht entnehmen.
Vor dem Wechsel des Akkupack
Gerät ausschalten.
Geräte einschließlich Zubehör
nicht in Betrieb nehmen wenn:
- Gerät erkennbare Schäden
(Risse/Brüche) aufweist,
- der Akkupack defekt ist,
- Verdacht auf einen unsichtbaren
Defekt (nach einem Sturz)
besteht.
Gerät nur mit geschlossener
Akkupackabdeckung verwenden.
Akkupackabdeckung auch ohne
eingesetzten Akkupack
geschlossen halten. Nach
Schließen der
Akkupackabdeckung muss geprüft
werden, ob die Entriegelung der
Abdeckung eingerastet ist.
Das Gerät nicht bei tiefen (<-20°C)
oder sehr hohen (>40°C) Temper-
aturen benutzen.
Transport von Li-Ion-
Akkupacks:
Der Versand von Li-Ion-Akkupacks
unterliegt dem Gefahrengutrecht
(UN3480 und UN3481). Klären Sie
beim Versand von Li-Ion-
Akkupacks die aktuell gültigen
Vorschriften. Informieren Sie sich
DEUTSCH de
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