Inbetriebnahme
1. Wählen Sie eine geeignete Stelle, an der Sie den Kosmetikspiegel mit Wandhalterung verwenden möchten.
Bitte achten Sie darauf, dass Sie die Halterung auf einem geeigneten Untergrund anbringen.
2. Bitte beachten und befolgen Sie die beiliegende Montageanleitung tesa
Halterung.
3. Verwenden Sie das mitgelieferte USB-Kabel, um den Akku aufzuladen.
4. Sie finden den USB-C Anschluss auf der Rückseite des Spiegels. Stecken Sie das USB-Kabel in den Spiegel
und verbinden Sie das andere Ende mit einer Stromquelle. Der Akku benötigt ca. 2 Stunden, um vollständig
aufgeladen zu werden.
5. Beim Aufladen leuchtet das Licht auf der Rückseite des Spiegels rot; wenn der Spiegel vollständig aufgeladen
ist, leuchtet es grün.
6. Das Produkt kann während des Ladevorgangs nicht verwendet werden.
7. Nach vollständiger Aufladung ist ein Gebrauch von ca. 6 Stunden möglich.
Nutzung
Bedienung der Spiegelbeleuchtungsfunktion:
– Schalten Sie die Beleuchtung des Spiegels durch einmaliges Tippen auf die EIN-/AUS-Taste ein.
– Halten Sie bei eingeschaltetem Licht die EIN-/AUS-Taste gedrückt, um die Helligkeit anzupassen (Dimm-Funktion).
– Bitte drücken Sie 2 mal auf die EIN-/AUS-Taste, um die Farbtemperatur zu wechseln.(Kühl-Natürlich-Warm)
– Sollten Sie die Spiegelbeleuchtung nicht mehr benötigen, drücken Sie einmal die EIN-/AUS-Taste und schalten
diese aus.
Reinigung
Reinigen Sie den Artikel nur mit einem feuchten Tuch.
Wartung
Ein Austausch der LEDs ist nicht möglich. Ein Austausch des Akkus ist nicht möglich.
Entsorgungshinweise
Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) enthält eine Vielzahl von Anforderungen an den Umgang mit
Elektro- und Elektronikgeräten. Die wichtigsten sind hier zusammengestellt.
1. Getrennte Erfassung von Altgeräten
Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind, werden als Altgeräte bezeichnet. Besitzer von Altge-
räten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Altgeräte gehören
insbesondere nicht in den Hausmüll, sondern in spezielle Sammel- und Rückgabesysteme.
2. Batterien und Akkus sowie Lampen
Besitzer von Altgeräten haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind,
sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, im Regelfall vor der Abgabe
an einer Erfassungsstelle vom Altgerät zu trennen. Dies gilt nicht, soweit Altgeräte einer Vorbereitung zur Wie-
derverwendung unter Beteiligung eines öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers zugeführt werden.
3. Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten
Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können diese bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen
Entsorgungsträger oder bei den von Herstellern oder Vertreibern im Sinne des ElektroG eingerichteten Rücknah-
mestellen unentgeltlich abgeben. Rücknahmepflichtig sind Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von mindestens
400 m² für Elektro- und Elektronikgeräte sowie diejenigen Lebensmittelgeschäfte mit einer Gesamtverkaufs-
fläche von mindestens 800 m², die mehrmals pro Jahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten
und auf dem Markt bereitstellen. Dies gilt auch bei Vertrieb unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln,
wenn die Lager- und Versandflächen für Elektro- und Elektronikgeräte mindestens 400 m² betragen oder die ge-
samten Lager- und Versandflächen mindestens 800 m² betragen. Vertreiber haben die Rücknahme grundsätzlich
durch geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum jeweiligen Endnutzer zu gewährleisten.
Die Möglichkeit der unentgeltlichen Rückgabe eines Altgerätes besteht bei rücknahmepflichtigen Vertreibern
unter anderem dann, wenn ein neues gleichartiges Gerät, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen erfüllt,
an einen Endnutzer abgegeben wird. Wenn ein neues Gerät an einen privaten Haushalt ausgeliefert wird,
kann das gleichartige Altgerät auch dort zur unentgeltlichen Abholung übergeben werden; dies gilt bei einem
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PowerKit zur Befestigung der
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