Bestimmungsgemäßer Gebrauch
Bei Bedarf kann dieses Gerät durch leichtes Auswechseln der mitgelieferten Aufsätze in eine Grasschere,
Buschschere oder in eine Bodenkralle umgerüstet werden.
Hinweise zum Arbeiten
Mit der Buschschere lassen sich Ziersträucher und leichtes Gebüsch schneiden. Auch für Formschnitte z.B.
bei der Grabpflege ist dieses Gerät gut geeignet.
Die Buschschere kann und soll keine Heckenschere ersetzen.
Sie ist ausschließlich zum Trimmen und Schneiden von Ziersträuchern und Gebüsch von geringer Stärke be-
stimmt. Eine andere oder darüber hinausgehende Benutzung gilt als nicht bestimmungsgemäß. Für hieraus
resultierende Schäden haftet der Hersteller/ Lieferant nicht.
Die Benutzung der Maschine ist für den privaten Gebrauch bestimmt.
Mit der Grasschere lassen sich Rasenkanten bzw. Grasflächen an unzugänglichen Stellen sauber schneiden.
Die Bodenkralle (Grubber) wird verwendet für wurzelschonendes Auflockern, Lüften und Jäten kultivierter
Böden und eng stehender Kulturen, sowie zur Vorbereitung für eine Bepflanzung. Zudem lassen sich damit
Torf, Dünger und Kompost in den Boden einarbeiten.
Da das Gerät mit einer Hand geführt wird, bringen Sie bitte auf keinen Fall die freie andere Hand
in die Nähe des laufenden Messers.
Jede Art der Verwendung, die von den Anweisungen in dieser Gebrauchsanweisung abweicht, kann Schä-
den an der Maschine verursachen und eine ernsthafte Gefährdung des Bedieners bedeuten.
Zur Wahrung Ihres Garantieanspruches und im Interesse der Produktsicherheit beachten Sie bitte unbedingt
die Sicherheitsvorschriften.
Restgefahren
Auch bei sachgemäßer Verwendung des Werkzeugs bleibt immer ein gewisses Restrisiko, das nicht aus-
geschlossen werden kann. Aus der Art und Konstruktion des Werkzeugs können die folgenden potentiellen
Gefährdungen abgeleitet werden:
• Kontakt mit dem ungeschützten Scherblatt (Schnittverletzungen)
• Hineingreifen in die laufende Heckenschere (Schnittverletzung)
• Unvorhergesehene, plötzliche Bewegung des Schneidgutes (Schnittverletzungen)
• Wegschleudern von fehlerhaften Scherzähnen
• Wegschleudern von Teilen des Schneidgutes
• Schädigung des Gehöres, wenn kein vorgeschriebener Gehörschutz getragen wird
• Einatmen von Schnittgutpartikel
DE | Gebrauchsanweisung
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