DEMONTAGE
• Wenn die Sicherheit bei der Außerbetriebnahme beein-
trächtigt wird, muss das Kältemittel vor der Entsorgung
entfernt werden.
• Es muss für ausreichende Belüftung am Aufstellungsort
gesorgt werden.
• Es sollte beachtet werden, dass die Fehlfunktion des
Gerätes durch Kühlmittelverlust verursacht werden kann
und dass ein Kühlmittelleck vorhanden sein kann.
• Die Kondensatoren müssen so entladen werden, dass
dabei keine Funken entstehen können.
• Kühlmittel entfernen. Wenn die nationalen Vorschriften
keine Rückgewinnung erfordern, kann das Kühlmittel
nach außen abgelassen werden. Es muss darauf geach-
tet werden, dass keine Gefahr von dem abgelassenen
Kühlmittel ausgeht. Im Zweifelsfall muss eine Person den
Ausfluss überwachen. Es muss besonders darauf geach-
tet werden, das abgelassene Kühlmittel nicht innerhalb
des Gebäudes abzulassen.
• Den Kältemittelkreislauf evakuieren.
• Der Kältemittelkreislauf muss 5 Minuten lang mit Stickstoff
gespült werden.
• Danach erneut evakuieren.
• Dann mit Stickstoff bis atmosphärischen Druck auffüllen.
• Eine Kennzeichnung welche die Entfernung des Kühlmit-
tels anzeigt, auf das Gerät anbringen.
ENTSORGUNG
• Eine ausreichende Belüftung am Arbeitsplatz muss
sichergestellt werden.
• Kühlmittel entfernen. Wenn die nationalen Vorschriften
keine Rückgewinnung erfordern, kann das Kühlmittel
nach außen abgelassen werden. Es muss darauf geach-
tet werden, dass keine Gefahr von dem abgelassenen
Kühlmittel ausgeht. Im Zweifelsfall muss eine Person den
Ausfluss überwachen. Es muss besonders darauf geach-
tet werden, das abgelassene Kühlmittel nicht innerhalb
des Gebäudes abzulassen.
• Den Kältemittelkreislauf evakuieren.
• Der Kältemittelkreislauf muss 5 Minuten lang mit Stickstoff
gespült werden.
• Danach erneut evakuieren.
• Den Kompressor abtrennen und das Öl ablassen.
TRANSPORT, KENNZEICHNUNG UND LAGERUNG VON
GERÄTEN, MIT BRENNBAREN KÄLTEMITTELN
TRANSPORT VON GERÄTEN, DIE BRENNBARE
KÄLTEMITTEL ENTHALTEN
• Es wird darauf hingewiesen, dass möglicherweise zu-
sätzliche Transportvorschriften für Geräte mit brennbaren
Gasen bestehen. Die maximale Anzahl der Geräte oder
die Konfiguration der Geräte, die zusammen transportiert
werden dürfen, richtet sich nach den geltenden Transport-
vorschriften.
KENNZEICHNUNG VON GERÄTEN MIT ZEICHEN
• Die Hinweisschilder für ähnliche Geräte, die am Arbeits-
bereich verwendet werden, müssen im Allgemeinen nach
den Mindestanforderungen für die Bereitstellung von
Kennzeichnungen für Sicherheit und Gesundheitsschutz
am Arbeitsplatz, nach den örtlichen Vorschriften erfolgen.
• Alle erforderlichen Schilder müssen erhalten werden und
die Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass die Mitar-
beiter angemessen und ausreichend in Bezug auf die
Bedeutung der entsprechenden Sicherheitssignale und
Maßnahmen in Bezug auf diese Schilder geschult und
ausgebildet werden.
• Die Wirksamkeit der Schilder darf nicht durch zu viele,
zusammen angebrachte Schilder, verringert werden.
• Jedes verwendete Symbol sollte so einfach wie möglich
gehalten werden und nur wesentliche Details enthalten.
ENTSORGUNG VON GERÄTEN, MIT BRENNBAREN
KÄLTEMITTELN
• Siehe nationale Vorschriften.
LAGERUNG VON GERÄTEN / ELEKTROGERÄTEN
• Die Lagerung des Gerätes muss den Anweisungen des
Herstellers entsprechen.
• Lagerung von verpackten Geräten (nicht verkauft)
• Die Verpackung zur Lagerung muss über einen ausrei-
chenden Schutz verfügen, so dass eine mechanische
Beschädigung des Geräts in der Verpackung nicht zu
einem Austritt der Kältemittelfüllung führt.
• Die maximale Anzahl der Geräte, die zusammen gelagert
werden dürfen, richtet sich nach den örtlichen Vorschrif-
ten.