DE Allgemeine Hinweise
Lesen Sie diese Gebrauchsanweisung
sorgfältig durch, bewahren Sie sie für
den späteren Gebrauch auf, machen
Sie sie anderen Benutzern zugänglich
und beachten Sie die Hinweise.
Zeichenerklärung
WARNUNG
ACHTUNG
Gebrauchsanweisung lesen
Kennzeichnung zur Identifikation des Verpa-
ckungsmaterials.
B
A = Materialabkürzung, B = Materialnummer:
A
1-7 = Kunststoffe, 20-22 = Papier und Pappe
Verpackungskomponenten trennen und ent-
sprechend der kommunalen Vorschriften ent-
sorgen.
Produkt und Verpackungskomponenten trennen
und entsprechend der kommunalen Vorschrif-
ten entsorgen.
Entsorgung gemäß Elektro- und Elektronik-Alt-
geräte EG-Richtlinie – WEEE (Waste Electrical
and Electronic Equipment)
Batterien nicht im Hausmüll entsorgen
Hersteller
Dieses Produkt erfüllt die Anforderungen der
geltenden europäischen und nationalen Richt-
linien.
Konformitätsbewertungszeichen für Großbri-
tannien
Die Produkte entsprechen nachweislich den
Anforderungen der Technischen Regelwerke
der EAWU
WARNUNG
• Halten Sie Kinder vom Verpackungsmaterial fern!
• Nicht für den gewerblichen Einsatz vorgesehen.
• Sollten Sie noch Fragen zur Anwendung unserer Geräte
haben, so wenden Sie sich bitte an Ihren Händler oder an
den Kundenservice.
• Reparaturen dürfen nur vom Kundenservice oder autori-
sierten Händlern durchgeführt werden.
Hinweise zum Umgang mit Batterien
• Wenn Flüssigkeit aus einer Batteriezelle mit Haut oder
Augen in Kontakt kommt, die betroffene Stelle mit Wasser
auswaschen und ärztliche Hilfe aufsuchen.
Warnhinweis auf Verletzungs-
gefahren oder Gefahren für Ihre
Gesundheit.
Sicherheitshinweis auf mög-
liche Schäden an Gerät/Zu-
behör.
•
Verschluckungsgefahr! Kleinkinder könnten Batte-
rien verschlucken und daran ersticken. Daher Batterien
für Kleinkinder unerreichbar aufbewahren!
• Auf Polaritätskennzeichen Plus (+) und Minus (-) achten.
• Wenn eine Batterie ausgelaufen ist, Schutzhandschuhe
anziehen und das Batteriefach mit einem trockenen Tuch
reinigen.
• Schützen Sie Batterien vor übermäßiger Wärme.
•
Explosionsgefahr! Keine Batterien ins Feuer werfen.
• Batterien dürfen nicht geladen oder kurzgeschlossen
werden.
• Bei längerer Nichtbenutzung des Geräts die Batterien aus
dem Batteriefach nehmen.
• Prüfen Sie vor jeder Reklamation die Batterien und
wechseln Sie diese ggf. aus.
• Verwenden Sie nur denselben oder einen gleich werti gen
Batterietyp.
• Immer alle Batterien gleichzeitig auswechseln.
• Keine Akkus verwenden!
• Keine Batterien zerlegen, öffnen oder zerkleinern.
• Die verbrauchten, vollkommen entladenen Batterien müs-
sen Sie über speziell gekennzeichnete Sammelbehälter,
Sondermüllannahmestellen oder über den Elektrohändler
entsorgen. Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Bat-
terien zu entsorgen.
• Diese Zeichen finden Sie auf schadstoff-
haltigen Batterien: Pb = Batterie enthält
Blei,Cd = Batterie enthält Cadmium, Hg
= Batterie enthält Quecksilber.
• Im Interesse des Umweltschutzes darf das
Gerät am Ende seiner Lebensdauer nicht
mit dem Hausmüll entfernt werden. Die
Entsorgung kann über entsprechende Sammel-
stellen in Ihrem Land erfolgen. Entsorgen Sie das
Gerät gemäß der Elektro- und Elektronik-Altgeräte
EG-Richtlinie – WEEE (Waste Electrical and Elec-
tronic Equipment). Bei Rückfragen wenden Sie sich an
die für die Entsorgung zuständige kommunale Behörde.
• Belastbarkeit beträgt max. 180 kg (396 lb / 28 st), Ein-
teilung 50 g (0,1 lb / 0,005 st).
• Reinigung: Sie können die Waage mit einem angefeuch-
teten, fusselfreien Tuch reinigen. Tauchen Sie die Waage
niemals in Wasser. Spülen Sie sie auch niemals unter flie-
ßendem Wasser ab.
• Schützen Sie die Waage vor Stößen, Feuchtigkeit, Staub,
Chemikalien, starken Temperaturschwankungen, elektro-
magnetischen Feldern und zu nahen Wärmequellen.
• Steigen Sie nie einseitig auf den äußersten Rand der
Waage: Kippgefahr!
Hinweise für Verbraucher zur Altgeräteentsorgung und
Verschrottung in Deutschland
Besitzer von Altgeräten können diese im Rahmen der durch
die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger eingerichteten
und zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Rückgabe
oder Sammlung von Altgeräten unentgeltlich abgeben, damit
eine ordnungsgemäße Entsorgung der Altgeräte sicherge-
stellt ist. Die Rückgabe ist gesetzlich vorgeschrieben.
Außerdem ist die Rückgabe unter bestimmten Vorausset-
zungen auch bei Vertreibern möglich.
Gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) sind
die folgenden Vertreiber zur unentgeltlichen Rücknahme von
Altgeräten verpflichtet:
• Elektro-Fachgeschäfte, mit einer Verkaufsfläche für Elek-
tro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 Quadrat-
metern
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