10. Entsorgungshinweise
Elektrische und elektronische Geräte dürfen nach der europäischen WEEE Richtlinie
nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden. Deren Bestandteile müssen getrennt der
Wiederverwertung oder Entsorgung zugeführt werden, weil giftige und gefährliche
Bestandteile bei unsachgemäßer Entsorgung die Umwelt nachhaltig schädigen kön-
nen. Sie sind als Verbraucher nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (Elekt-
roG) verpflichtet, elektrische und elektronische Geräte am Ende ihrer Lebensdauer
an den Hersteller, die Verkaufsstelle oder an dafür eingerichtete, öffentliche Sammel-
stellen kostenlos zurückzugeben. Einzelheiten dazu regelt das jeweilige Landesrecht.
Das Symbol auf dem Produkt, der Betriebsanleitung oder/und der Verpackung weist
auf diese Bestimmungen hin. Mit dieser Art der Stofftrennung, Verwertung und
Entsorgung von Altgeräten leisten Sie einen wichtigen Beitrag zum Schutz unserer
Umwelt.
11. Hinweise zur Batterieentsorgung
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von
Geräten, die Batterien enthalten, ist der Anbieter verpflichtet, den Kunden auf
folgendes hinzuweisen: Der Kunde ist zur Rückgabe gebrauchter Batterien als
Endnutzer gesetzlich verpflichtet. Er kann Altbatterien, die der Anbieter als
Neubatterien im Sortiment führt oder geführt hat, unentgeltlich am Versandlager
(Versandadresse) des Anbieters zurückgeben. Die auf den Batterien abgebildeten
Symbole haben folgende Bedeutung: Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masse-
prozent Blei, Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium, Hg =
Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber.
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