Arbeitshinweise
B Warten Sie, bis das Elektrowerkzeug zum
Stillstand gekommen ist, bevor Sie es able-
gen.
Die Abtragsleistung beim Schleifen wird im Wesentli-
chen durch die Wahl des Schleifblattes bestimmt.
Nur
einwandfreie
Schleifleistung und schonen das Elektrowerkzeug.
Achten Sie auf gleichmäßigen Anpressdruck, um die
Lebensdauer der Schleifblätter zu erhöhen.
Eine übermäßige Erhöhung des Anpressdruckes führt
nicht zu einer höheren Schleifleistung, sondern zu stär-
kerem Verschleiß des Elektrowerkzeuges und des
Schleifblattes.
Benutzen Sie ein Schleifblatt mit dem Metall bearbeitet
wurde, nicht mehr für andere Materialien.
Verwenden Sie nur Original BTI Schleifzubehör.
Wartung und Service
Wartung und Reinigung
Ziehen Sie vor allen Arbeiten am Elektrowerk-
zeug den Netzstecker aus der Steckdose.
Halten Sie das Elektrowerkzeug und die Lüf-
tungsschlitze sauber, um gut und sicher zu
arbeiten.
Sollte das Elektrowerkzeug trotz sorgfältiger Herstel-
lungs- und Prüfverfahren einmal ausfallen, ist die Repa-
ratur von einer autorisierten Kundendienststelle für BTI-
Elektrowerkzeuge ausführen zu lassen.
Bei allen Rückfragen und Ersatzteilbestellungen bitte
unbedingt die 6-stellige Art.-Nr. laut Typenschild des
Elektrowerkzeuges angeben.
Service und Kundenberater
BTI Befestigungstechnik GmbH & Co. KG
Postfach 40
74665 Ingelfingen
Salzstraße 51
74653 Ingelfingen-Criesbach
✆ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0 79 40/141-0
Fax: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0 79 40/141-64
Internet:. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .www.bti.de
2 609 140 341 • 26.9.05
Schleifblätter
bringen
Entsorgung
Elektrowerkzeuge, Zubehör und Verpackungen sollen
einer umweltgerechten Wiederverwertung zugeführt
werden.
Nur für EU-Länder:
gute
gebrauchsfähige Elektrowerkzeuge getrennt gesam-
melt und einer umweltgerechten Wiederverwertung
zugeführt werden.
Änderungen vorbehalten.
Deutsch–5
Werfen Sie Elektrowerkzeuge nicht in
den Hausmüll!
Gemäß der Europäischen Richtlinie
2002/96/EG über Elektro- und Elektro-
nik-Altgeräte und ihrer Umsetzung in
nationales Recht müssen nicht mehr