EU Directive 2012/19/EU
Waste of electrical and electronic equipment (WEEE)
Hinweis zum Umweltschutz:
Elektrische und elektronische Geräte sowie Batterien dürfen nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden. Der Verbraucher
ist gesetzlich verpflichtet, elektrische und elektronische Geräte sowie Batterien am Ende ihrer Lebensdauer an den
dafür eingerichteten, öffentlichen Sammelstellen oder an die Verkaufsstelle zurückzugeben. Einzelheiten dazu regelt
das jeweilige Landesrecht. Das Symbol auf dem Produkt, der Gebrauchsanleitung oder der Verpackung weist auf diese
Bestimmungen hin.
ALLGEMEINE EMPFEHLUNGEN
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Der Feuchtigkeitsfilter (1) und der Wasserfilter (2) müssen ausgetauscht werden, wenn das
Display des Kühlgeräts die Meldung Nr. 4 anzeigt bzw. alle 2 Jahre oder früher, wenn die
Umgebungsbedingungen dies erfordern.
Um die Meldung Nr. 4 auf dem Bedienfeld zu löschen, rufen Sie einfach das Konfigurationsmenü
auf, indem Sie bei ausgeschaltetem Gerät die Tasten MODE und UHR auf dem Bedienfeld
gleichzeitig für einige Sekunden drücken.
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Im Winter sollte der Wasserkreislauf zur Vermeidung von Frostschäden geleert werden.
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Außerdem müssen im Winter die Schutzabdeckungen (A und B) angebracht werden, um das
Eindringen von Außenluft in das Fahrzeug zu verhindern.
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Wenn das Kühlgerät mit einem Druckschlauch gereinigt werden soll, müssen die Lufteinlässe
des Geräts mit den Schutzkappen (A und B) abgedeckt werden. Diese Elemente müssen vor
erneuter Inbetriebnahme des Kühlgeräts wieder abgenommen werden.
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