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GLO hyper X2 Manual Del Usuario página 10

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• Beschädigungen und
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Funktionsstörungen, die durch eine
versuchte, nicht autorisierte Ö nung,
Abänderung oder Reparatur des
Produktes, der Bestandteile oder der
DE
anderen gelieferten Komponenten
durch den Käufer oder nicht
autorisierte Dritte verursacht werden;
• Beschädigungen und Funktionsstörungen,
die wegen der Nichtbefolgung der
Bedienungsanleitung verursacht werden.
05. Mängelanzeige
Die Garantie kann nur bei ordnungsgemäßer
und fristgerechter Anzeige von Mängeln in
Anspruch genommen werden. Der Mangel
ist unverzüglich telefonisch, schriftlich oder
per E-Mail gegenüber dem Garantiegeber
anzuzeigen. Zur Inanspruchnahme der
Garantie sehen Sie bitte die Kontaktdaten
unter 07. Kontakt ein.
Bei Mängelanzeige muss der Käufer den 32
Mangel oder das Problem beschreiben.
Zur Inanspruchnahme der Garantie ist
dem Garantiegeber ein Kaufnachweis zur
Verfügung zu stellen, aus dem sich das
Kaufdatum des Produkts ergibt.
Dem Garantiegeber zur Geltendmachung
der Garantie eingesendete Produkte
gehen ohne jegliche Entschädigung in
das Eigentum des Garantiegebers über.
Der Käufer erklärt sich bereits mit der
Einsendung mit dem Eigentumsübergang
an den Garantiegeber einverstanden.
06. Datenschutz
Macht der Käufer Rechte aus der Garantie
geltend, ist für die Abwicklung des
Garantiefalls regelmäßig die Verarbeitung
personenbezogener Daten des Käufers
erforderlich. Der Käufer ist rechtlich nicht
verpflichtet, personenbezogene Daten
bereitzustellen. Allerdings kann ohne
Bereitstellung personenbezogener Daten
eine Bearbeitung und Abwicklung des
Garantiefalles unmöglich sein.
Informationen zu den
Datenschutzbestimmungen finden Sie bei
uns auf www.glo.ch
07. Kontakt
E-Mail:
info@glo.ch
Hotline (gebührenfrei):
0800 000 396
British American Tobacco Switzerland SA
Route de France 17
2926 Boncourt
Schweiz
WARNUNG!
DER VERSUCH, TABAKRÜCKSTÄNDE DURCH FESTES
KLOPFEN ODER SCHÜTTELN DES glo™ TABAK HEATERS
ZU ENTFERNEN, KANN DAS GERÄT BESCHÄDIGEN.
glo™ Garantie Luxemburg
01. Garantie
Diese Garantie wird von British American Tobacco (Belgium) S.A. (im
Folgenden „der Garantiegeber") für den glo™ Tabak Heater freiwillig und
neben den gesetzlichen Gewährleistungsansprüchen des Käufers
gegenüber seinem Verkäufer übernommen. Die gesetzlichen
Gewährleistungsansprüche des Käufers gegenüber seinem Verkäufer
werden durch die vorliegende Garantie nicht eingeschränkt.
02. Umfang der Garantie
Ein Garantiefall liegt vor, wenn innerhalb des Garantiezeitraums ein Mangel
am glo™ Tabak Heater auftritt und dieser Mangel innerhalb des
Garantiezeitraums gegenüber dem Garantiegeber angezeigt wird. Darüber
hinaus gekauftes Zubehör oder Bestandteile des glo™ Startersets (zum
Beispiel USB-Kabel) sind von dieser Garantie nicht erfasst.
Der Garantiegeber verpflichtet sich, bei Vorliegen der
Garantievoraussetzungen nach Wahl des Garantiegebers den glo™ Tabak
Heater auszutauschen oder nachzubessern. Diese Garantie gilt auch dann,
wenn der Käufer das Produkt an eine andere Person weitergibt. Von der
Garantie erfasst sind nur in Luxemburg gekaufte Geräte. Die Garantie
unterliegt dem Großherzogtums Luxemburg.
03. Garantiezeitraum
Der Garantiezeitraum beträgt ein Jahr ab Kaufdatum. Wird die Garantie in
Anspruch genommen, verlängert sich dieser Zeitraum dadurch nicht.
04. Ausnahmen von der Garantie
Von der freiwilligen Garantie ausgenommen sind folgende Mängel:
• Schäden durch gewöhnlichen Gebrauch;
• Unwesentliche Schäden (z. B. Kratzer, kleinere Dellen);
• Schäden, die durch inkorrekten und unsachgemäßen Gebrauch,
elektronische Überladung, missbräuchliche Nutzung, einen Kontakt mit
Flüssigkeit oder Feuer entstehen;
• Funktionsstörungen, die durch den Gebrauch oder die Verbindung mit
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DE

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