5. Inbetriebnahme, Betrieb
Die Messleitung ist so auszuführen und zu montieren, dass sie die auftretenden
Belastungen durch Dehnung, Schwingung und Wärmeeinwirkung aufnehmen
kann. Bei Gasen als Messstoff ist an der tiefsten Stelle eine Entwässerung, bei
flüssigen Messstoffen an der höchsten Stelle eine Entlüftung vorzusehen.
Die Messgeräte müssen gemäß EN 837-1 in der üblichen Einbaulage, mit einer
max. zulässigen Neigung von 5° zu allen Seiten, montiert werden.
5.1.12 Messanordnungen
Bewährte Messanordnungen für verschiedene Messstoffarten.
Flüssige Messstoffe
flüssig
Füllung der
Messleitung
Beispiele
Kondensat siedende
Manometer
oberhalb des
Entnahme-
stutzens
Manometer
unterhalb
des Entnah-
mestutzens
Betriebsanleitung Manometer mit Schaltkontakt Typen 821, 851 oder 830 E
zum Teil
vollstän-
ausga-
dig ver-
send
dampft
„Flüssig-
gase"
Flüssig-
keiten
Gasförmige Messstoffe
gas-
zum Teil
förmig
kondensiert
(feucht)
trockene
feuchte Luft
Luft
Rauchgase
DE
vollstän-
dig kon-
densiert
Wasser-
dampf
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