Zur Rückgabe stehen in Ihrer Nähe kostenfreie
Sammelstellen für die Verwertung der Geräte zur
Verfügung. Die Adressen können Sie von Ihrer
Stadt- bzw. Kommunalverwaltung erhalten.
Auch (Online-)Vertreiber von Elektro- und Elek-
tronikgeräte, sind verpflichtet alte Elektro- und
Elektronikgeräte zurückzunehmen.
Bei Kauf eines Neugerätes muss der Vertreiber
auf Verlangen des Endnutzers eine unentgeltliche
1:1-Rücknahme eines Altgerätes durchführen.
Ohne Neuerwerb sind die o.a. Vertreiber ver-
pflichtet, auf Verlangen des Endnutzers bis zu drei
Altgeräte (max. Kantenlänge von 25 cm) unent-
geltlich zurückzunehmen.
Die Batterien sind vor dem Entsorgen aus dem
Grundgerät zu entnehmen! Die Batterien müssen
getrennt von den anderen Geräteteilen entsorgt
werden.
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Dieses Symbol besagt, dass dieses
Elektro- bzw. Elektronikgerät am
Ende seiner Lebensdauer nicht im
Hausmüll entsorgt werden darf, son-
dern vom Endnutzer einer getrenn-
ten Sammlung zugeführt werden
muss.
DCF-Funkwecker CK 2306