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GEWÄHRLEISTUNG
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KONFORMITÄTSERKLÄRUNG
26 • seca 874 +
Für Mängel, die auf Material- oder Fabrikationsfehler zurückzuführen sind, gilt ei-
ne zweijährige Gewährleistungsfrist ab Lieferung. Alle beweglichen Teile, wie
z. B. Batterien, Kabel, Netzgeräte, Akkus etc., sind hiervon ausgenommen.
Mängel, die unter die Gewährleistung fallen, werden für den Kunden gegen Vor-
lage der Kaufquittung kostenlos behoben. Weitere Ansprüche können nicht be-
rücksichtigt werden. Kosten für Hin- und Rücktransporte gehen zu Lasten des
Kunden, wenn sich das Gerät an einem anderen Ort als dem Sitz des Kunden
befindet. Bei Transportschäden können Gewährleistungsansprüche nur geltend
gemacht werden, wenn für Transporte die komplette Originalverpackung ver-
wendet und das Gerät darin gemäß dem originalverpackten Zustand gesichert
und befestigt wurde. Bewahren Sie daher alle Verpackungsteile auf.
Es besteht keine Gewährleistung, wenn das Gerät durch Personen geöffnet
wird, die hierzu nicht ausdrücklich von seca autorisiert worden sind.
Bitte wenden Sie sich im Gewährleistungsfall an Ihre seca Niederlassung oder
den Händler, über den Sie das Produkt bezogen haben.
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Hiermit erklärt die seca gmbh & co. kg, dass das Produkt den Bestimmungen
der anwendbaren europäischen Richtlinien und Verordnungen entspricht. Die
vollständige Konformitätserklärung finden Sie unter www.seca.com.