Die Verpackung und Kennzeichnung unterliegt speziellen Auflagen,
wenn der Akku durch Dritte (z. B. Fluggesellschaft, Kurier, Spediteur)
transportiert wird.
Vor der Versendung über Dritte muss ein Experte für Gefahrenstoffe
konsultiert werden.
Akkus dürfen nur verschickt werden, wenn das Gehäuse unbeschädigt ist.
Kleben Sie offene Kontakte ab und verpacken Sie die Akkus so, dass
diese sich nicht in der Verpackung bewegen können. Beachten Sie auch
insbesondere die genauen nationalen Regularien.
Entsorgung
Die Verpackung besteht aus umweltfreundlichen Materialien, die Sie
über die örtlichen Recyclingstellen entsorgen können.
Beachten Sie die Kennzeichnung der Verpackungsmateria-
lien bei der Abfalltrennung, diese sind gekennzeichnet mit
b
a
Abkürzungen (a) und Nummern (b) mit folgender Bedeutung:
1–7: Kunststoffe/20–22: Papier und Pappe/80–98: Ver-
bundstoffe.
Möglichkeiten zur Entsorgung des ausgedienten Produkts
erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Werfen Sie Ihr Produkt, wenn es ausgedient hat, im Interesse
des Umweltschutzes nicht in den Hausmüll, sondern führen
Sie es einer fachgerechten Entsorgung zu. Über Sammelstellen
und deren Öffnungszeiten können Sie sich bei Ihrer zuständigen
Verwaltung informieren.
DE/AT/CH
25