2.1 Verpackung
Die Geräte werden nach folgenden Lieferungsverfahren ausgeliefert:
1° - Bei Erhalt und Auspackung das Gerät sofort auf Vollständigkeit und eventuelle
Schaden nachprüfen. Im Zweifelfall das Gerät nicht in Betrieb setzen und sich an
das sachkundige Fachpersonal wenden.
2° - Verpackungsmaterial sofort entsorgen und in Kindernähe nicht aufbewahren.
3° - Für die Entsorgung von Maschinen, Verpackungen und Bauteilen gelten die
jeweils gültigen länderspezifischen Abfallbeseitigungsvorschriften. Sollte das
Gerät nicht mehr in Betrieb gesetzt werden, Kabel am Maschinenunterbau
abschneiden und ein Fachunternehmen zur Entsorgung desselben beauftragen.
2.2 Lagerung
Die ordnungsgemäß verpackte Maschine muß in trockener Umgebung bei einer
Temperatur zwischen 5 und 30° und einer relativen Feuchtigkeit von nicht mehr als
70% gelagert werden.
Es können höchstens zwei Kartons übereinander gelagert werden.
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2 TRANSPORT
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